Meinungscheck

Braucht es strengere Regeln in der Hundehaltung?

Veröffentlicht: 23. Oktober 2023 14:01 Uhr
Nach zwei tödlichen Hundeattacken binnen weniger Monate ist in Österreich eine Debatte rund um Haltungsvoraussetzungen und den Umgang mit aggressiven Tieren aufgeflammt. In Salzburg etwa gibt es keine zusätzlichen Auflagen für die Anschaffung eines „Listenhundes“. Sollte das eurer Meinung nach geändert werden?
SALZBURG24 (alb)

Zwei Hundeattacken mit tödlichem Ausgang erschütterten heuer bereits Österreich. Zuerst wurden Ende Juli eine 52-Jährige und ihre beiden Enkelkinder in Wilfleinsdorf in Niederösterreich von einem Rottweiler angriffen, wobei die Frau schwer verletzt wurde. Sie starb zwei Monate später im Spital. Anfang Oktober wurde dann eine 60-jährige Joggerin in Naarn in Oberösterreich von einem American Staffordshire attackiert. Der alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Viel diskutiert wird seitdem, ob bei den Auflagen zur Hundehaltung nachgebessert werden sollte. Wie seht ihr das?

Nur Sachkundenachweis für Hundehaltung in Salzburg Pflicht

Derzeit kocht im Bereich Hundehaltung jedes Bundesland sein eigenes Süppchen. Selbst der "Sachkundenachweis" – ein zwei- bis dreistündiger Theoriekurs – ist nicht überall notwendig. In Niederösterreich wird dieser etwa erst benötigt, wenn der Hund nach Juni 2023 angeschafft wurde. Im Burgenland dürfen Hunde gänzlich ohne solchen Nachweis gehalten werden. In Salzburg ist er in jedem Fall Pflicht.

 
 

Während in Wien, Niederösterreich und Vorarlberg strengere Vorgaben für sogenannte "Listenhunde" gelten, gibt es in Salzburg keine Auflagen für diese Rassen. Hierzulande können nur die Gemeinden aktiv werden, wenn ein Hund bereits wegen aggressiven Verhaltens auffällig wurde. Dann kann dieser als "gefährlich" eingestuft werden und der:die Halter:in muss einen zusätzlichen, acht Stunden langen Kurs besuchen.

 
 

Auch für das Spazierengehen mit Hunden gibt es überall unterschiedliche Regeln. In der Salzburger Landeshauptstadt etwa müssen Hunde aller Rassen außerhalb der eigenen vier Wände oder eingezäunter Grundstücke ausnahmslos an der Leine oder mit Beißkorb geführt werden. Am Land hingegen ist die Lage wiederum nicht ganz so klar, denn außerhalb von Gemeindegebieten gilt nicht zwingend eine Leinenpflicht.

 

Heftig diskutiert wird auch, wie es im Falle einer Attacke mit dem betreffenden Tier weitergehen soll. Im Einzelfall können die Behörden eine Einschläferung des Hundes anordnen, auch die Besitzer:innen selbst können diese Entscheidung treffen.

 

Wie seht ihr das? Braucht es strengere Regeln für die Hundehaltung? Teilt eure Meinung gerne in den Kommentaren.

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken