Anträge schnellen in Höhe

Das ist bei der Photovoltaik-Förderung zu beachten

Veröffentlicht: 22. April 2022 12:05 Uhr
Die steigenden Energiepreise lassen die Förderanträge für Photovoltaik in die Höhe schnellen. Bund und Land unterstützen alle Salzburger:innen, die künftig auf erneuerbare Energie setzen wollen. Doch, was ist wann zu tun und wie kommt man zu seinem Geld? Wir versuchen hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg verändern vieles – auch in den (kleinen) alltäglichen Lebensbereichen der Menschen bei uns in Österreich. Denn die steigenden Energiekosten, die durch diese Krisen verursacht werden, führen nun ganz offensichtlich zu einem Umdenken in Sachen erneuerbare Energie. Sichtbar wird dies aktuell durch die enorme Zahl an Förder-Anträgen für Photovoltaik-Anlagen.

Die Anmeldung für einen Förderantrag des Bundes wurde gestern um 17 Uhr im Internet freigeschaltet. Binnen der ersten 45 Minuten wurden 30.000 Tickets gezogen. Fast die Hälfte davon in den ersten fünf Minuten. Aktuell ist die Seite (Stand: 22. April, 10 Uhr) nicht erreichbar. Auch das Land Salzburg berichtet von einer hohen Nachfrage: Im vergangenen Jahr wurden 875 PV-Anlagen mit einem Fördervolumen von über 1,7 Millionen Euro subventioniert, im Vergleich zu 2017 wurden somit dreimal so viele Anlagen unterstützt, heißt es auf SALZBURG24-Anfrage aus dem Büro des zuständigen Landesrats und LH-Stv. Heinrich Schellhorn. 2020 waren 10.425 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 127 MW in Betrieb. Aktuelle Zahlen von 2021 liegen derzeit noch nicht vor.

Österreicher wollen auf Photovoltaik umsteigen

Die gestiegenen Energiepreise verursachen wohl ein Umdenken bei den Österreichern. Allein gestern gingen innerhalb von 45 Minuten knapp 30.000 Anträge für Förderungen einer Photovoltaik-Anlage ein.

Aber wie komme ich eigentlich zur Förderung und welche kann ich überhaupt beantragen? Wir gehen mit euch durch den Förderdschungel.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die Bundes- und die Landesförderung für den Bau neuer Photovoltaik-Anlagen in der Regel kombinierbar sind. Das heißt, ihr könnt – und solltet – jedenfalls bei beiden Stellen einen Antrag stellen. Denn die Kombination wird auch ausdrücklich von beiden Stellen empfohlen. Auch die Förderungen der Gemeinde können zusätzlich in Anspruch genommen werden.

 
 

Photovoltaik-Förderung beim Bund

Nachdem die Budgetmittel für das Photovoltaik-Förderprogramm des Klima- und Energiefonds aufgebraucht und das Programm geschlossen wurde, startete gestern die neue Förderaktion. Diese wird nun über die OeMAG, die Abwicklungsstelle für Ökostrom, koordiniert.

Gefördert wird konkret die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern. Nach der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung ist keine Mindestgröße für die Erweiterung einer PV-Anlage definiert.

  • Die Anträge können seit dem 21. April, 17 Uhr, über eine Ticket-Ziehung eingebracht werden. Die Ticketziehung ist bis zum 19. Mai 2022 für Anträge bis zu 10,00 kWp (Kategorie A) bzw. bis zum 2. Juni 2022 für Anträge größer 10 kWp (Kategorie B, C und D) möglich.
  • Nach Beginn der Ticketziehung ist die Vervollständigung erst ab dem Folgetag möglich.
  • Die Ticketziehung ist bis zum 19. Mai 2022 für Anträge bis zu 10,00 kWp (Kategorie A) bzw. bis zum 2. Juni 2022 für Anträge größer 10 kWp (Kategorie B, C und D) möglich.
  • TIPP 1: Steige ausschließlich über die OeMAG-Homepage ein und lösche gegebenenfalls vorher gespeicherte COOKIE-Dateien, Browserverlauf und Cache.
  • TIPP 2: Für die Ticket-Ziehung brauchst du unbedingt die Zählpunktnummer bei der Hand. Diese beginnt mit „AT“ und du findest sie auf deiner Rechnung.

Für den Ausbau von PV-Anlagen und Stromspeichern stehen 2022 insgesamt 240 Millionen Euro zur Verfügung – damit ist das Budget so hoch wie nie zuvor.

2022-04-22 09_47_27-Start.jpg www.oem-ag.at

Auch gut zu wissen: Innovative Photovoltaik-Anlagen bekommen einen Zuschlag von 30 Prozent auf die Fördersätze. Als innovative Photovoltaikanlagen gelten:

  • Gebäudeintegrierte Photovoltaik
  • Schwimmende Photovoltaik
  • Photovoltaikanlagen als Parkplatzüberdachung bei mindestens 10 Stellplätzen oder 10 Fahrradabstellplätzen
  • Photovoltaik an Lärmschutzwänden und -wällen sowie Staumauern
  • Agri-Photovoltaikanlagen, welche die Anforderungen gemäß § 6 Abs. 3 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom erfüllen, mit vertikal montierten Modulen oder aufgeständerten Modulen mit einer Höhe der Modultischunterkante von mindestens zwei Metern über ebenem Boden. 

Förderung beim Land Salzburg

In Salzburg wird seitens des Energieressorts die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mittels Direktzuschuss (ein Mal pro Haushalt und Standort) gefördert. Der Fördersatz beträgt bei dach- oder gebäudeintegrierten Anlagen 150 €/kWp für das 1. bis 15. kWp. Die Höhe der Förderungssumme wurde seit 2017 (eine Million Euro) bis heute auf drei Millionen Euro verdreifacht.

  • Die Berechnung der maximal förderbaren Anlagenleistung erfolgt durch die Multiplikation des Jahresstromverbrauchs [kWh] mit 0,0003.
  • Den Antrag auf Förderung mittels eines Direktzuschusses des Landes könnt ihr HIER einreichen.
  • WICHTIG: Mit der Errichtung der Anlage darf erst NACH Erhalt der Baufreigabe begonnen werden. Ein vorzeitiger Errichtungsbeginn führt zum Förderausschluss!

"Um das Ziel 100 Prozent erneuerbaren Strom bis 2030 zu erreichen, benötigen wir jedoch eine Verfünffachung der PV-Anlagen", heißt es in einem Mail an S24. Die Lösung sehe man einerseits in verstärkten Errichtung von PV-Freiflächen-Anlagen, andererseits besteht durch das EAG (ab 1.1.2021) nun die Möglichkeit erneuerbare Energiegemeinschaften zu gründen. Das bedeutet, dass sich Personen zusammenschließen und über Grundstücksgrenzen hinweg Energie produzieren, speichern, verbrauchen und verkaufen können. Das Energieressort wolle interessierte Gemeinden und Betriebe unterstützen, um möglichst viele solche Großanlagen umsetzen zu können.

Unterstützt werden hier maximal 200 kWp. Großanlagen im Sinne dieser Richtlinien sind:

  • Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen (mind. 10 Privatpersonen aus 4 Haushalten, je mind. 0,5 kWp) mit einer Leistung über 15 kWp, an denen Privatpersonen Anteile erwerben
  • Photovoltaikanlagen für Nahwärmeversorgungseinrichtungen auf Basis erneuerbarer Energieträger mit einer Leistung über 15 kWp
  • Photovoltaikanlagen auf Gebäuden von Vereinen oder konfessionellen Einrichtungen mit einer Leistung über 15 kWp.

Weitere Infos zur PV-Förderung des Landes Salzburg findet ihr auch unter diesem Link und zum Download: PDF: Photovoltaik-Förderung Land Salzburg

Wissenswertes über Photovoltaik

Die Sonne ist eine gigantische, praktisch unerschöpfliche Energiequelle. Im Bundesland Salzburg beträgt die jährliche Einstrahlung der Sonne im Durchschnitt 1.100 -1.200 kWh/m². Bei einer Kollektorfläche von 10x10 Metern entspricht dies pro Jahr etwa 11.500 Liter Heizöl Extraleicht.

Mithilfe von Photovoltaik-Modulen ist es möglich, diese solare Einstrahlung direkt in elektrische Energie (Strom) umzuwandeln. Die Wirkungsgrade liegen dabei zwischen 12 und 18 Prozent – je nach verwendeten Zellen. Die Module unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Effizienz, aber auch durch den Anteil der reflektierten (nicht genutzten) Einstrahlung bei seitlicher Einstrahlung, durch die Abnahme der Leistung bei steigender Modultemperatur, durch ihr Teillastverhalten, der Sortierung, Leistungsgarantien und die Anzahl von Bypassdioden.

Selbstverständlich ist für die Nutzung der Sonne die Ausrichtung der Photovoltaik-Anlage entscheidend. Optimal wären eine Südausrichtung und eine Neigung um 30 Grad. Allerdings sind die Ertragseinbußen bei einer Abweichung von 45 Grad von Süden (Südwest bis Südost) und bei Neigungen zwischen 15 und 50 Grad gering, heißt es in einer Information des Landes.

Schatten ist natürlich bei der Platzierung der Zellen zu vermeiden. Schon kleine Teilverschattungen durch Gebäude, Kamine, Bäume, Laub oder ähnliches führen zu erheblichen Ertragseinbußen. Zur Überwachung des Betriebs der Photovoltaik-Anlage wird empfohlen, einen Ertragszähler einzubauen. Der jährliche Ertrag sollte 1.000 kWh/kWp, mindestens jedoch 950 kWh/kWp erreichen.

(Quelle: salzburg24)

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