Neben T-Shirts, Schmuck oder Deko-Artikeln aus Souvenir-Shops sind auch kostenlose Mitbringsel bei Urlauber:innen beliebt: Nicht selten landen Muscheln, Steine oder Sand im Gepäck. Das ist aber nicht ganz unproblematisch und kann mitunter sogar rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Muscheln, Sand und Steine besser zurücklassen
Im beliebtesten Urlaubsland der Salzburger:innen, Italien, kann das Einpacken von Sand, Steinen oder Muscheln satte 3.000 Euro kosten. Besonders kontrolliert wird das auf der Urlaubsinsel Sardinien, dort ist es per Gesetz verboten etwas von den Stränden mitzunehmen. „Das Entwenden von Strandsand scheint zwar harmlos, ist aber für das fragile Küstensystem der Insel tödlich“, betonten die Behörden der Insel, die im Sommer die Kontrollen auf den bekanntesten Stränden verschärfen.
Auch in Kroatien und Griechenland ist Vorsicht geboten: Einige Arten von Muscheln und Meeresschnecken sind streng geschützt. „Eine Ausfuhr ist also illegal und kann hohe Strafen zur Folge haben“, erklärt ÖAMTC-Reiseexpertin Dagmar Redel in einer Aussendung. Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden.
Bis zu 150.000 Euro Strafe für blühende Mitbringseln
Hohe Strafen für unerlaubte Urlaubssouvenirs gibt es auch in Frankreich. Neben Muscheln, Sand und Steinen sind auch zahlreiche Blumen- und Pflanzenarten geschützt. „Hier sind die Strafen besonders drastisch, nämlich bis zu 150.000 Euro.“ Das gelte vor allem für Pflanzen, die nur in bestimmten Gebieten wachsen, etwa in den Bergen, in Nationalparks oder Naturschutzgebieten, weiß die Expertin.
Generell sei bei Pflanzen und Samen Vorsicht geboten: Da durch diese Schädlinge und Krankheiten verbreitet werden können, unterliegt deren Import mitunter strengen Auflagen.
Von Natur-Souvenirs lässt man auch in Spanien besser die Finger. Das Mitnehmen von Muscheln, (Vulkan-)Steinen und Fossilien ist verboten. Das gilt insbesondere für den bei Tourist:innen beliebten „Popcorn-Strand“ auf Fuerteventura. „Um dieses Naturphänomen, bei dem es sich um Algenfossilien handelt, zu schützen, wird vor Ort und am dortigen Flughafen streng kontrolliert.“
Achtung bei Antiquitäten und bedrohten Arten
Doch auch bei gekauften Mitbringseln ist zum Teil Vorsicht geboten: Für Antiquitäten aus Griechenland, der Türkei und Tschechien ist eine eigene Genehmigung des Kulturministeriums nötig, um diese nach Österreich zu bringen. Auf die Mitnahme von Souvenirs, die vom Aussterben bedrohte Tier- oder Pflanzenarten enthalten, drohen generell empfindliche Strafen. „Eine illegale Einfuhr kann Strafen bis zu 80.000 Euro und Freiheitsentzug bis zu fünf Jahre bedeuten“, warnt Redel abschließend.
Was habt ihr zuletzt als Andenken aus dem Urlaub mitgenommen? Hinterlasst uns dazu gerne einen Kommentar!
(Quelle: salzburg24)