Das Land Salzburg hat ein Callcenter eingerichtet, an das sich alle Salzburgerinnen und Salzburger wenden können, wenn sie Fragen zum Corona-Virus haben. Können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier nicht weiterhelfen, werden die Bürgerinnen und Bürger an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Die häufigsten Fragen werden zur Gesundheit, zum Alltags- und Berufsleben gestellt. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Ich habe Symptome wie Fieber, trockener Husten. Wie erfahre ich, ob ich an Corona erkrankt bin?
Wenn Symptome – das sind vor allem Fieber und trockener Husten sowie Kurzatmigkeit – auftreten und ein begründeter Verdacht für eine Infektion besteht, muss man telefonisch Kontakt mit der Hausärztin beziehungsweise dem Hausarzt oder der Gesundheitsnummer 1450 aufnehmen. Insbesondere nach dem Kontakt mit Erkrankten oder eine kürzlich getätigte Reise in ein Risikogebiet sollte unbedingt zuerst telefonisch das weitere Vorgehen abgeklärt werden. Erst dann kann entschieden werden, ob ein Abstrich genommen wird.
Ich habe einen Corona-Test gemacht. Wann und von wem erfahre ich ob ich positiv oder negativ bin?
Wenn der Test positiv (Erreger wurde nachgewiesen) ist, erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise das Magistrat. Bei einem negativen Test (kein Erregernachweis) erfolgt eine aktive telefonische Verständigung durch die Landessanitätsdirektion. In der jetzigen Situation kann es zu Wartezeiten kommen, es kann derzeit unter Umständen ein paar Tage dauern – hier wird um Geduld gebeten. Während man auf sein Testergebnis wartet, muss man sich verhalten, als ob man infiziert wäre: Soziale Kontakte vermeiden, Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge, häufiges Händewaschen mit Seife und einen Abstand vom zwei Metern zu anderen Personen einhalten.
Darf ich spazieren gehen?
Ja, mit dem Hund Gassigehen und Spaziergänge – alleine oder mit Personen, mit denen man zusammen wohnt – sind erlaubt.
Darf ich eine Skitour machen oder Mountainbiken?
Von risikoreichen Sportarten ist derzeit absolut abzuraten. Sollte Ihnen etwas zustoßen, gehen sie für ihre eigene Gesundheit aber auch die Einsatzkräfte ein unnötiges Risiko ein.
Ich wurde aus einem Gebiet, das unter Quarantäne steht, nach Hause geschickt. Wie soll ich mich verhalten?
Grundsätzlich muss man sich freiwillig zwei Wochen in Quarantäne begeben.
Bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Infektion mit dem Corona-Virus bekannt zu geben?
Ja. Der Arbeitnehmer muss seine Infektion dem Arbeitgeber jedenfalls sofort mitteilen. Ebenso muss er bekanntgeben, ob er unter Quarantäne gestellt wurde.
Darf ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren?
Ja, die Nutzung von Öffis ist erlaubt, sofern sie folgenden Zwecken dienen: Um unbedingt nötige berufliche Tätigkeiten auszuüben, um Verwandte zu versorgen oder Menschen zu helfen, um in einen Supermarkt oder eine Apotheke zu gehen. Dabei muss auch hier jeweils mindestens ein Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten werden.
Kann ich über die Grenze zur Arbeit pendeln?
Ja, wenn es sich um einen systemerhaltenden, einen so genannten Schlüsselberuf handelt und man eine Bestätigung des Arbeitgebers mitführt. Zum Beispiel: Pflegekräfte aus dem Pinzgau, die über das Kleine Deutsche Eck nach Salzburg pendeln.
Darf ich, wenn ich in einem ein Quarantänegebiet wohnhaft bin, dieses verlassen?
Nein, grundsätzlich dürfen Quarantänegebiete von niemanden mehr betreten oder verlassen werden. Ausnahmen sind, wenn es um die Deckung der Grundversorgung geht, um die Daseinsvorsorge, sofern dies im Quarantänegebiet nicht gegeben ist. Um außerhalb einen Quarantänegebietes arbeiten gehen zu dürfen, muss ein gültiger Lichtbildausweis und Dienstgeberbestätigung mitgeführt werden.
(Quelle: salzburg24)