Ein neuer Fall von Maul- und Klauenseuche nur 24 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt in Ungarn lässt aufhorchen. "Der erneute Ausbruch in Ungarn betrifft wieder einen Milchviehbetrieb und zwar mit mehr als 850 Tieren", schildert Landesveterinärdirektor Peter Schiefer die neuerlich dramatische Situation in Ungarn. Der Landesveterinärdirektor appelliert in einer Aussendung des Landes Salzburg an alle: "Tierische Rohprodukte aus Ungarn und der Slowakei sollen sicherheitshalber nicht eingeführt werden. Niemand soll sich in der Nähe möglicherweise infizierter Betriebe oder MKS-Sperrzonen aufhalten!"
Übertragung auch über Kleidung und Schuhe
Die Übertragung des Virus erfolgt nicht nur von Tier zu Tier, sondern auch über kontaminiertes Material, wie Kleidung und Schuhe. Vor allem für Landwirte und Personen, die daheim Paarhufer wie Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen aber auch Kamelartige, wie Lamas und Alpakas halten, ist es daher besonders wichtig, keinen Kontakt mit möglicherweise infizierten Betrieben in MKS-Sperrzonen im Ausland zu haben.
Knapp 850 Tiere getötet
Die Tiere des betroffenen Betriebs in Ungarn seien bereits gekeult und nahe des ungarischen Orts Pereszteg vergraben worden. Eine Vorab-Information von ungarischer Seite habe es nicht gegeben. Entsprechend einer ersten Einschätzung des Burgenlandes ist von einer unmittelbaren Gefährdung des Grundwassers in Österreich derzeit nicht auszugehen, so Burgenlands Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner (Grüne) .
Um auch weiterhin eine Übertragung des MKS-Virus durch verunreinigtes Grundwasser aus Ungarn ausschließen zu können, wurden Amtssachverständige des Hauptreferats Wasserwirtschaft im Amt der Burgenländischen Landesregierung beigezogen. Sie sollen prüfen, ob eine Verschlechterung des Grundwasserzustandes auf österreichischem Gebiet auszuschließen ist, hieß es weiters.
Grundwasser in Österreich soll nicht gefährdet sein
Laut Angaben der ungarischen Behörden seien die Tierkadaver in einer ehemaligen Abbaufläche - einer Sandgrube - vergraben worden. Die Ablagerung erfolgte demnach auf einem weitgehend dichten, lehmigen Untergrund. Die Behörde habe auch die Annahme der burgenländischen Sachverständigen bestätigt, dass die Fließrichtung des Grundwassers von Nordwesten nach Südosten verläuft. Deshalb sei derzeit von keiner unmittelbaren Gefährdung des Grundwassers in Österreich auszugehen. Die weiteren Details werden in den nächsten Tagen mit ungarischen Fachkollegen abgeklärt, berichtete das Landesmedienservice.
Oster-Schwerpunkt für Rückreisende und Tiertransporte
Gesundheits-, Innen- und Finanzministerium haben indes zu Ostern Maßnahmen entlang der Ostgrenze - insbesondere entlang der Grenze zu Ungarn und der Slowakei - angekündigt. Polizei und Zoll werden hier verstärkt kontrollieren. Der Fokus liegt auf dem Rückreiseverkehr, Tiertransporten sowie möglichen illegalen Einfuhren von tierischen Erzeugnissen. Ebenso gelten neue Regelungen für Tierhalter und Transportunternehmen.
Diese Maßnahme ergänze eine Reihe veterinärbehördlicher Schritte, die das Gesundheitsministerium (BMASGPK) in Kraft gesetzt hat, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung der Ministerien. Mit der BMASGPK-Kundmachung werden "präzise Biosicherheitsvorgaben" für die Einfuhr von Klauentieren aus nachweislich MKS-freien Gebieten außerhalb der Schutz- und Sperrzonen in Ungarn und der Slowakei festgelegt. Die Vorschriften gelten für Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe wie auch für Transportunternehmen.
Neue veterinärbehördliche Regelungen
Tiere dürfen demnach ausschließlich direkt vom Herkunftsbetrieb zu einem Bestimmungsbetrieb in Österreich verbracht werden. Sie müssen klinisch gesund sein und ein negativer Nachweis auf MKS-Virus (per PCR- und ELISA-Test) ist erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden ist. Bei einer Einbringung in Haltungsbetriebe ist eine siebentägige Quarantäne in vollständiger Isolation vorgeschrieben.
Strenge Vorgaben gelten auch bei der Anlieferung an Schlachthöfe. So darf weder ein Kontakt zu anderen Tieren bestehen, daher ist ein Quarantänestall oder die vollständige Abwesenheit anderer Tiere erforderlich. Nach einer klinischen Untersuchung durch amtliche Tierärzte oder Tierärztinnen vor Ort wird eine getrennte Schlachtung vorgeschrieben, der eine verpflichtende Reinigung und Desinfektion im Anschluss folgen muss. Die Bundesregierung appelliert an alle Tierhalter und Transportunternehmen, die neuen Regelungen strikt einzuhalten und die internen Biosicherheitsmaßnahmen laufend zu überprüfen.
(Quelle: salzburg24)