Schrems vs. Facebook

DSGVO-Klagen laut Facebook nicht erlaubt

Veröffentlicht: 17. Dezember 2018 14:32 Uhr
Facebook ist der Ansicht, dass österreichisches Recht eine Klage nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen das Internetunternehmen vor Gerichten nicht erlauben würde. Dies hat Facebook nach Angaben des Salzburger Datenschutzaktivisten Max Schrems in der Anhörung am Landesgericht Wien am Montag erstmals in einer Verhandlung vorgebracht.

Nur die Aufsichtsbehörde in Irland solle nach Ansicht von Facebook über Datenschutzverletzungen entscheiden dürfen, teilte Max Schrems anschließend in einer Aussendung mit. "Das ist an Absurdität nicht zu übersteigern: Ein Weltkonzern argumentiert ernsthaft, dass es gegen die Verfassung verstoßen würde, wenn ein Verbraucher ihn klagen kann", kommentierte er. Die Aufsichtsbehörde in Irland sei "für ihre Untätigkeit bekannt".

Weiter Unklarheit über Schrems-Klage

Der Datenschutzaktivist wirft Facebook zahlreiche Verstöße gegen datenschutzrechtliche Regelungen vor. Über die Zuständigkeit für seine Klage herrscht weiterhin Unklarheit. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGfZRS) habe die Entscheidung über die Zuständigkeit zu Schrems' Klage gegen Facebook abermals vertagt, hieß es in der Aussendung.

Angesichts neuer Rechtsfragen wolle die Richterin erneut über die Zuständigkeit entscheiden. Damit werde wieder ein Instanzenzug zum Oberlandesgericht (OLG) Wien und zum Obersten Gerichtshof (OGH) eröffnet, den Facebook sicher einschlagen werde, nimmt Schrems an. Er geht davon aus, dass frühestens in sechs Jahren über den Inhalt der Klage verhandelt werde.

Facebook nimmt Vorwürfe gegen Schrems zurück

Die Zulässigkeit der 2014 eingebrachten Klage beschäftigte bereits das Landesgericht Wien, das OLG, den OGH und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Jänner 2018 entschied der EuGH, dass Schrems zwar keine "Sammelklage" einbringen dürfe, aber das Landesgericht Wien für seine eigenen Ansprüche zuständig sei, da er Facebook rein privat als Verbraucher nutze.

Bei der Verhandlung am Montag sei unstrittig geblieben, dass Schrems die Klage gemeinnützig und als Verbraucher führe, hieß es. Facebook hatte dem Juristen seinen eigenen Angaben zufolge zuvor unterstellt, beruflich tätig zu sein oder sogar ein "illegales Inkassobüro" zu betreiben. Davon hätten die neuen Vertreter von Facebook nun Abstand genommen, so Schrems.

(APA)

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken