Auf Salzburgs Radwegen sollen künftig keine E-Mopeds mehr fahren dürfen. Dafür will sich die Salzburger Landesregierung auf Bestreben der FPÖ beim Bund einsetzen. Das wurde am Mittwoch im Landtag einstimmig beschlossen. Notwendig sind Änderungen des Kraftfahrgesetzes oder der Fahrradverordnungen.
Bedrohte Sicherheit auf Salzburgs Radwegen
„Da sich Unfälle in den letzten Jahren häufen, müssen gesetzliche Schranken gesetzt werden, um ein sicheres Fahren auf Salzburgs Radwegen zu garantieren“, erklärt FPÖ-Verkehrssprecher Ed Egger am Mittwoch in einer Aussendung dazu. Gesonderte Unfallzahlen zu E-Mopeds liegen nicht vor. Aber gerade auf Radwegen, die ursprünglich für Fahrräder und leichtere Verkehrsmittel ausgelegt seien, würden E-Mopeds zu erheblichen Sicherheitsproblemen führen, schildert Egger weiter. Zudem soll eine klare rechtliche Unterscheidung zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen erfolgen.
Eine ähnliche Forderung gibt es bereits seit dem Frühjahr auf Initiative der SPÖ in Wien. Verwiesen wurde damals auf eine vergleichbare Regelung in Deutschland. Aktuell laufen dazu bereits Gespräche, wie Sebastian Obrecht, Pressesprecher des Verkehrsclubs ARBÖ am Donnerstag auf SALZBURG24-Anfrage schilderte. Für den ARBÖ sind diese Änderungen dringend notwendig, jedoch nicht die alleine Lösung.
E-Mopeds zahlen zu Fahrrädern
E-Mopeds gelten nämlich derzeit rechtlich wie auch E-Bikes als Fahrräder. Sie dürfen auf Radwegen fahren bzw. müssen dies tun, sofern eine Benützungspflicht für den jeweiligen Abschnitt besteht. In Fußgängerzonen, die für den Radverkehr freigegeben wurden, ist deren Verwendung ebenfalls erlaubt.
Allerdings dürfen sie eine Leistung von 600 Watt bzw. eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten, um auf Radwegen benutzt zu werden, wie Obrecht erklärt. Meist seien die Fahrzeuge aber schneller unterwegs. „Sie gehören auf die Straße“, macht er deutlich. Es werde zwar regelmäßig kontrolliert, aber das reiche nicht aus.
Gerade im Stadtgebiet würden vorrangig Zustellerinnen und Zusteller, großteils von Essenslieferdiensten, die leisen Mopeds nutzen, um rasch von A nach B zu kommen. Man dürfe das Problem daher keinesfalls alleine an die Fahrenden abwälzen, warnt Obrecht. Handle es sich dabei doch meist um Menschen unter prekären Arbeitsbedingungen. Wichtig sei laut ARBÖ jedenfalls zusätzlich eine Helmpflicht und ein Versicherungsschutz.
Weder Helmpflicht noch Kennzeichen notwendig
Aktuell gibt es für Erwachsene keine Voraussetzungen, um mit einem E-Moped fahren zu dürfen. Jeder darf sich ein E-Moped kaufen und sofort damit losfahren. Es braucht weder Kennzeichen noch eine entsprechende Versicherung oder einen Führerschein. Auch ein Helm ist nicht verpflichtend. Da E-Mopeds Fahrrädern gleichgestellt sind, greift die Helmpflicht nur für Kinder bis zwölf Jahre.
E-Moped: Leise Gefahr am Radweg
Günther Frühwirth, Leiter des ARBÖ-Fahrsicherheitszentrums in Straßwalchen (Flachgau) verdeutlicht die Gefahr. Auf dem Radweg seien auch Familien mit kleinen Kindern oder Ältere unterwegs. Nicht jeder sei gleich schnell, manche würden kaum 10 km/h fahren.
„E-Mopeds hört man von hinten kaum herannahen. Sie sind plötzlich da“, so Frühwirth. Dann kommt es oft zu gefährlichen Überholmanövern. „Die Folgen eines Zusammenstoßes zwischen einem E-Moped-Lenker und einem Radfahrer könnten verheerend sein. Die Fahrzeuge wiegen zwischen 50 und 70 Kilo. Die Kräfte, die bei Unfällen wirken, sind in Kombination mit der Geschwindigkeit enorm“, schildert er weiter. Auch für den E-Moped-Lenker wird es sehr gefährlich, da viele keinen Helm tragen würden. Eine Änderung der Rechtslage ist auch für ihn mehr als überfällig.
(Quelle: salzburg24)