Eltern würden zwar nur "sehr selten" tatsächlich von Lehrern geklagt, allerdings sei "Einschüchterung der Eltern mittels Klagsandrohung durch Lehrer keine Seltenheit", betonte Theodor Saverschel, Elternvertreter für mittlere und höhere Schulen, gegenüber der APA.
Beschwerden gegen Lehrer ignoriert
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Lehrer würden unterdessen von Schulleitung, Landesschulrat und Unterrichtsministerium "entweder ignoriert oder einfach nicht ernst genommen, egal wie gut die Beschwerde dokumentiert ist". So sei ein Lehrer trotz seines Alkoholismus vom Landesschulrat nicht vom Dienst suspendiert worden, da er ja "nur mehr ein paar Jahre bis zur Pension hat". Vom Lehrer wurde Eltern, die nochmals Beschwerde einreichen, mit einer Klage gedroht. "Das sind keine Einzelfälle", so Saverschel.
Eltern nach Klagsandrohung "zurückhaltend"
Eltern würden sich nach einer Klagsandrohung eher zurückhaltend verhalten, um die Kinder "vor weiteren Repressalien zu schützen" oder um finanzielle Probleme als Folge einer Klage wegen Kredit- und Rufschädigung zu vermeiden. Denn während eine Rechtsschutzversicherung solche Fälle nicht abdecke, "werden Lehrer durch Gewerkschaft und deren Anwälte kostenfrei unterstützt, was jedoch seitens der Gewerkschaft abgestritten wird". Wenn sich die Behörden "mit fadenscheinigen Begründungen aus der Affäre zu ziehen versuchen", dürften sie sich nicht wundern, wenn immer mehr Fälle dieser Art an die Öffentlichkeit kämen. (APA)
(Quelle: salzburg24)







