Zwar wurde am 11. Dezember unter den eingereichten Konzepten ein Bestbieter gekürt, allerdings hat einer der unterlegenen Bewerber Einspruch gegen die Entscheidung der Expertenkommission eingelegt, informierte die zuständige Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS) am Dienstag.
Keine Abschläge bei Sicherheitsstandards
Sie hat heute darauf hingewiesen, dass es bei den Sicherheitsstandards für die Frauenhäuser in Salzburg und Hallein keine Abschläge geben wird. Vielmehr werden die Sicherheitsstufen und -standards in Zukunft erhöht. Dies sei Teil der Ausschreibung gewesen und werde beim Konzept des als Bestbieter hervorgegangenen Betreibers sogar übererfüllt.
Details könnten allerdings erst genannt werden, wenn das Landesverwaltungsgericht hinsichtlich des Einspruchs eines unterlegenen Bewerbers entschieden habe. Fest stehe, das jeder einzelne Platz künftig über höhere Sicherheitsstandards verfügen werde als beispielsweise die jetzigen Plätze im Frauenhaus Hallein (Tennengau). Dieses entspreche aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht mehr den heutigen Sicherheitsstandards. Das bedeute auch, dass keiner der bestehenden 27 Plätze in Unterkünfte geringerer Sicherheitsstufen umgewandelt werde.
Frauenhäuser: Entscheidung bis Anfang 2021?
Die Sache liegt nun beim Landesverwaltungsgericht Salzburg. "Erst nach gültigem Rechtsspruch ist eine offizielle Bekanntmachung möglich, bis dahin bleibt die Stillhaltefrist aufrecht", erklärte Klambauer. Eine Entscheidung sei dabei innerhalb der nächsten zwei Monate zu erwarten. Aufgrund der Bestimmungen des Vergaberechts könnten derzeit keine Details zum Bestbieterkonzept, den Bewertungskriterien und der darauf basierenden Reihung bekannt gegeben werden.
Sie sehe der Entscheidung durch das Landesverwaltungsgericht mit Gelassenheit entgegen, so Klambauer. Beim Einspruch handle es sich um keine inhaltliche Beschwerden, es gehe um formale Aspekte. "Das aus Sicht der Expertenkommission beste Konzept hat sich durchgesetzt." Bei den Bietern um die 1,2 Millionen Euro schwere Ausschreibung hat es sich ausnahmslos um anerkannte gemeinnützige Vereine und Organisationen aus dem Sozialbereich gehandelt. Alle Bewerber kamen aus Österreich. Ein Expertengremium hatte zunächst die Eignung der Bewerber geprüft und letztlich fünf Gewaltschutzkonzepte geprüft und bewertet.
Die beiden bestehenden Frauenhäuser in Salzburg und Hallein umfassen derzeit 27 Plätze. Ein Teil davon soll in Zukunft in Unterkünfte geringerer Sicherheitsstufen umgewandelt werden. Außerdem wünschte sich Klambauer zumindest ein weiteres Frauenhaus im Land. Neben den zwei Einrichtungen gibt es derzeit noch ein Frauenhaus im Pinzgau, das von der Neuausschreibung aber nicht betroffen war.
Ausschreibung sorgt für hitzige Debatte
Die öffentliche Ausschreibung hatte in den vergangenen Monaten für heftige Diskussionen gesorgt. Sie bedeute keine Stärkung, sondern eine Schwächung des Gewaltschutzes und würde bestehende Strukturen zerschlagen, betonten Kritiker. Ein ausreichendes Angebot an Plätzen mit höchster Sicherheitsstufe sei für die betroffenen Frauen unabdingbar. Zugleich fürchtete man um die Autonomie der Häuser. Klambauer verwies hingegen darauf, dass das Konzept in Salzburg eine Weiterentwicklung brauche. Ein flächendeckendes Gewaltschutzangebot für Frauen und Kinder fehle ebenso wie weniger betreuungsintensive Übergangswohnungen.
Politisch kamen die NEOS-Landesrätin und ihr Vorhaben vor allem durch die Oppositionsparteien im Landtag, SPÖ und FPÖ, unter Beschuss. Auch Klambauers Koalitionspartner in der Landesregierung, ÖVP und Grüne, äußerten sich zunächst kritisch zu ihren Plänen, meldeten sich dann aber zumindest öffentlich nicht mehr zu Wort. Die beiden betroffenen Frauenhäuser müssen Mitte 2021 schließen, rund 30 Mitarbeiterinnen stehen vor der Kündigung. Ob, und wenn ja, wie viele von dem neuen Betreiber weiterbeschäftigt werden, ist nicht bekannt. Klambauer ging heute davon aus, dass der neue Betreiber trotz der Verzögerung ab Mitte 2021 den Betrieb der Häuser aufnimmt.
(Quelle: apa)