Wie die Medienstelle der WKStA am Montagnachmittag der APA mitteilte, sei die Einstellung zum Teil wegen der rechtzeitig erfolgten Selbstanzeigen erfolgt, zum Teil aus rechtlichen Gründen. Darüber hinaus sei bei einzelnen Beschuldigten kein Vorsatz nachweisbar gewesen.
Ermittlungen liefen gegen sechs Personen und Land Salzburg
Ursprünglich war wegen der finanzstrafrechtlichen Vorwürfe gegen sechs Personen und gegen das Land Salzburg ermittelt worden. Gegen zwei Beschuldigte waren die Erhebungen aber bereits im Frühjahr 2016 eingestellt worden. Bei den nun entlasteten Beschuldigten dürfte es sich der APA vorliegenden Informationen zufolge neben dem Land um Ex-Finanzlandesrat David Brenner (SPÖ), die frühere Budgetreferatsleiterin des Landes, ihren Mitarbeiter und Ex-Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus handeln.
Finanz-Nachzahlungen in Höhe von 130 Mio. Euro
Das Land Salzburg hatte in den Monaten nach dem Auffliegen des Finanzskandals zwei Mal Selbstanzeige erstattet. Es ging dabei um die Frage, ob das Land Kapitalerträge, die im Versorgungs- und Unterstützungsfonds (VUF) für Pensionen pragmatisierter Beamter oder im Landeswohnbaufonds lukriert wurden, nicht korrekt versteuert hat. Darauf wurde ein Finanzstrafverfahren eingeleitet. Letztlich musste das Land Salzburg an das Finanzamt Nachzahlungen in der Höhe von 130 Millionen Euro leisten.
Weitere Ermittlungen im Salzburger Finanzskandal
In zwei weiteren Komplexen des Salzburger Finanzskandals laufen die Ermittlungen der WKStA noch: Den Untreuevorwürfen wegen des Abschlusses von Derivatgeschäften und wegen der Übernahme der Anwaltskosten für den früheren Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ), der Ende Juli 2017 in einem Untreuprozess nicht rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt worden ist.
(APA)
(Quelle: apa)