Heftige Vorwürfe

EU leitet Verfahren gegen Nationalpark Hohe Tauern ein

Veröffentlicht: 14. Juli 2023 13:59 Uhr
Der Nationalpark Hohe Tauern muss sich harter Kritik seitens der EU-Kommission stellen. Es wird sogar ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
SALZBURG24 (OK)

Österreich setzt nach Ansicht der EU-Kommission im Nationalpark Hohe Tauern in Salzburg die Naturschutz-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat nicht ordnungsgemäß um. Deshalb leite die EU-Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren ein, teilte sie am Freitag mit. Österreich habe in den letzten Jahren keine "geeigneten Schritte" unternommen, um einer "erheblichen Verschlechterung der natürlichen Lebensräume" entgegenzuwirken und entsprechende wirtschaftliche Tätigkeiten zu regulieren.

Die Aufgabe des Nationalparks Hohe Tauern

Das zentrale Ziel des Nationalparks Hohe Tauern, das größte Schutzgebiet der Alpen, sei "die Erhaltung einer europaweit einzigartigen und artenreichen Hochgebirgslandschaft", heißt es in der Mitteilung. Er beherberge "prioritäre natürliche Lebensraumtypen", die vom Verschwinden bedroht seien. Trotz "gut dokumentierter Belege für eine Verschlechterung der natürlichen Lebensräume" habe Österreich nichts gegen wirtschaftliche Aktivitäten, "die das Problem befeuern", unternommen, lautete die Kritik.

Projekte unterlägen nicht Salzburger Nationalparkgesetz

Auch in einem anderen Punkt der Habitat-Richtlinie ist Österreich nach Ansicht der Brüsseler Behörde säumig. Die Vorschrift, jeder Plan und jedes Projekt, das nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebiets zusammenhängt, auf seine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen zu überprüfen, sei nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt, erklärte die EU-Kommission: "Zahlreiche Arten von Projekten unterliegen keiner Prüfung nach dem Salzburger Nationalparkgesetz."

Die Brüsseler Behörde forderte Österreich in einem formalen Schreiben auf, diese Mängel zu beheben. Österreich muss binnen zwei Monaten auf die Mahnung zufriedenstellend antworten, sonst kann die EU-Kommission mit einer mit "Gründen versehenen Stellungnahme" das Vertragsverletzungsverfahren vorantreiben.

(Quelle: apa)

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