Salzburg

Falsche Bereifung kann Versicherungsschutz kosten

Sommerreifen auf der Schneefahrbahn können bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung bescheren.
Veröffentlicht: 20. April 2017 16:16 Uhr
Die Winterrückkehr sorgt für versteckte Gefahren beim Verischerungsschutz: Gesperrte Autobahnen, hängen gebliebene Fahrzeuge, evakuierte Lenker, die in Notunterkünften übernachten müssen – der späte Wintereinbruch sorgt für Chaos auf Österreichs Straßen. Viele sind bereits mit Sommerreifen unterwegs. Das kann den Versicherungsschutz kosten.
Jacqueline Winkler

Auch wenn die situative Winterreifenpflicht nur zwischen 1. November und 15. April gesetzlich vorgeschrieben ist, kann auch außerhalb dieser Fristen falsche Bereifung im Fall eines Unfalls den Versicherungsschutz kosten, warnen die oberösterreichischen Versicherungsmakler.

Sommerreifen sind grundsätzlich erlaubt

Seit 15. April ist die gesetzliche Winterreifenpflicht vorbei. Das bedeutet, dass das Fahren mit ordnungsgemäßen Sommerreifen oder Allwetterreifen grundsätzlich erlaubt ist. Entscheidend sind jedoch die Umstände, wenn ein Schadensfall eintritt. Hier muss zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung unterschieden werden.

„In der Kfz-Haft­pflichtversicherung sehe ich keine Gefahr eines Regresses, wenn – so wie derzeit – keine Winterreifenpflicht besteht“, sagt der Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler, Gerold Holzer. Vorstellbar wäre ein summenmäßig begrenzter Regress, wenn beim Lenker mehrere extreme Verhaltensweisen zusammenkommen: Wenn der Lenker die Fahrt beispielsweise schon bei Schnee­fahrbahn antritt und seine Geschwindigkeit nicht den Straßenverhältnissen anpasst.

Fahrlässigkeit des Lenkers wird untersucht

Im Fall der Kaskoversicherung gilt grundsätzlich, dass die reine Verwendung der Sommerreifen nach dem 15. April keine Obliegenheitsverletzung darstellt. Kommt es allerdings zu einem Schadensfall, wird im Einzelfall betrachtet, ob der Lenker grob fahrlässig vorgegangen ist. „Das könnte bedeuten: Es ist ein Unterschied, ob ich in Linz bei schneefreier Fahrbahn mit Sommerreifen wegfahre und im Zuge der Fahrt auf eine Schneefahrbahn komme und einen Unfall verursache oder ob ich die Fahrt bereits auf einer Schneefahrbahn antrete“, klärt Holzer auf.

Streitigkeiten mit dem Versicherer

Im ersten Fall ist nicht anzunehmen, dass der Versicherer die Leistung verweigert, im zweiten Fall könnte es zu Streitigkeiten mit dem Versicherer kommen. Hat der Fahrzeughalter aber die bei Versicherungsmaklern verbreitete Klausel „grobe Fahrlässigkeit“ eingeschlossen, die es seit zwei bis drei Jahren bei manchen Versicherern gibt, dann sollte es auch da keine Probleme im Schadensfall geben.

(Quelle: salzburg24)

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