Die falschen E-Mails sind mit dem Logo der Kriminalprävention versehen, warnt die Polizei OÖ in einer Aussendung.
Polizei-Mail von "Gerhard Pürstl"
Abgesendet wird die Nachricht von: office.federal.police.criminelle@gmail.com unter dem Betreff "Urteil Nr. 067/201 – 3A". Darin wird mitgeteilt, dass gegen das Opfer rechtliche Schritte wegen Kinderpornografie, Pädophilie, Cyberpornografie und Exhibitionismus eingeleitet werden. Das Opfer wird aufgefordert innerhalb 48 Stunden schriftlich eine Rechtfertigung zum Vorwurf abzugeben, ansonsten wird der Akt an das zuständige Gericht weitergeleitet. Es wird auch angeführt, dass das Opfer im Register für Sexualtäter (NDSR) erfasst wird. Geldforderungen werden keine gestellt. Als Absender der E-Mail, wird Gerhard Pürstl, Generaldirektor der Polizei Wien, Hauptkommissar, Leiter der Abteilung für Jugendschutz, angeführt.
Tipps gegen Internetbetrug
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang zur Vorsicht mit E-Mail-Anhängen. Darin verstecken sich oft Schadprogramme. Erhaltene Schreiben soll man genau prüfen, persönlichen Daten nicht bekanntgegeben werden. Auf fragwürdige Schreiben nicht antworten, auf Forderungen nicht eingehen. Wer Opfer von Internetbetrüger:innen geworden ist, wird ersucht, Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion zu erstatten.
(Quelle: salzburg24)