Im Weidmoos im nördlichen Flachgau wurden Anfang Mai rund 200 tote Möwen aufgefunden. Es wurde bestätigt, dass die Tiere an der Geflügelpest verendet sind.
Daraufhin wurde für die Katastralgemeinden Bürmoos, Lamprechtshausen und St. Georgen Verbringungsverbot von Wildvögeln sowie daraus gewonnenen Erzeugnissen tierischen Ursprungs verordnet. Zudem galt für Nutzgeflügel eine Stallpflicht – mit Donnerstag endet diese.
Salzburg weiterhin rote Zone bei Geflügelpest
Auch wenn nun in den drei Gemeinden keine strengen Schutzmaßnahmen mehr gelten, bleibt Salzburg und ganz Österreich eine Zone mit „erhöhtem Risiko“ für die Geflügelpest. „Bei dieser Risikoeinstufung gilt unter anderem, dass das Geflügel bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen ist, etwa durch Netze und Dächer beziehungsweise Fütterung im Stall oder unter einem Unterstand. Auch das Trennen von Enten und Gänsen von anderem Geflügel ist sicherzustellen“, informiert Landesveterinärdirektor Josef Schöchl in einer Aussendung am Mittwoch.
(Quelle: salzburg24)