Nach rund vier Monaten kann die Stallpflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 50 Tieren im Flachgau und der Stadt Salzburg am Dienstag aufgehoben werden. Es bestehe aber weiterhin Ansteckungsrisiko durch Wildvögel, betont Landesveterinärdirektor Peter Schiefer in einer Aussendung.
Stallpflicht wegen Geflügelpest in Oberösterreich und am Grabensee
„Die Stallpflicht war wichtig, um Ausbrüche in Geflügelbetrieben zu verhindern, denn die Geflügelpest ist hoch ansteckend und die aufgetretenen Fälle am Grabensee auf Salzburger Seite und in Oberösterreich einfach zu nahe, um nicht darauf zu reagieren“, so Schiefer. Trotz der Lockerungen bleibe das ganze Bundesland Salzburg ein erhöhtes Risikogebiet für Geflügelpest. Den Kontakt von Geflügel mit Wildvögeln, speziell Wasservögeln, gelte es weiterhin zu unterbinden.
Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter:innen:
- Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel halten.
- Füttern und Tränken nur im Stall oder geschützten Unterständen.
- Ausläufe mit für Wildvögel erreichbaren Wasserstellen auszäunen.
- Tränkwasser nicht aus für Wildvögel zugänglichen Sammelbecken beziehen.
- Sorgfältige Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften sowie Beförderungsmitteln.
Zu den typischen Symptomen der Tierseuche „Geflügelpest“ gehören etwa erhöhte Sterblichkeit, schwere Atemnot, Schwellungen im Kopfbereich, Rückgang der Legeleistung, deutlich weniger Wasser- und Futteraufnahme oder herdenweite Mattigkeit. „Wenn einem davon bei seinen Tieren etwas auffällt, sollte die örtlich zuständige Veterinärbehörde kontaktiert werden, damit der Fall abgeklärt werden kann“, appelliert der Landesveterinärdirektor.
(Quelle: salzburg24)