Am Freitag wurden im Weidmoos im nördlichen Flachgau rund 100 tote Möwen aufgefunden, über das Wochenende hat sich die Zahl auf rund 200 verdoppelt.
Schutzmaßnahmen im Flachgau
Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, in deren Bereich das Weidmoos liegt, hat auf Grund der bestätigten Fälle von Geflügelpest für die Katastralgemeinden Bürmoos, Lamprechtshausen, Schwerting und Holzhausen ein Verbringungsverbot von Wildvögeln sowie daraus gewonnenen Erzeugnissen tierischen Ursprungs verordnet. Zudem sind tot aufgefundene Wildvögel der Bezirksverwaltungsbehörde unmittelbar zu melden, von der zuständigen Gemeinde zu bergen und über die Tierkörperverwertung zu entsorgen.
Daraufhin ordnete die Bezirkshauptmannschaft Braunau im angrenzenden Oberösterreich für drei Gemeinden Sicherheitsmaßnahmen an, wie das Land Oberösterreich am Dienstag berichtete.
Tote Vögel müssen in OÖ gemeldet werden
In der Gemeinde Franking sowie den Katastralgemeinden Moosdorf der Gemeinde Moosdorf und Steinwag der Gemeinde St. Pantaleon gelten ab sofort Verbringungsbeschränkungen für wild lebende Vögel sowie Erzeugnissen daraus. Tot aufgefundene Vögel müssen gemeldet und Geflügel im Stall bzw. in einem nach oben hin abgedeckten Bereich gehalten werden, um Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen bestmöglich zu verhindern.
Vogelgrippe für Hausgeflügel gefährlich
Für Menschen stelle das Influenza-A Virus H5N1 keine relevante Gefahr dar, allerdings müsse Hausgeflügel vor einer Infektion mit dem hochansteckenden Vogelgrippe-Virus geschützt werden, hieß es. Geflügelhalter sollen bestimmte Hygienemaßnahmen einhalten und jedenfalls vor Betreten der Stallung Kleidung und Schuhe wechseln bzw. desinfizieren, um einen Erregereintrag zu verhindern. Ohnehin sei österreichweit Wassergeflügel getrennt von Hühnern zu halten, Geflügel darf nicht im Freien gefüttert werden und die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
(Quelle: salzburg24)