"Im Zuge der heutigen Zeugeneinvernahmen haben sich neue Aspekte ergeben", so Gerichtssprecher Franz Mittermayr. "Auch die beiden Parteien sollen nun noch einmal einvernommen werden." Einen Termin für die nächste Runde gibt es noch nicht.
Mühlviertlerin klagt Gut Aiderbichl
Bei dem Verfahren geht es um die Frage, wem die drei Tiere gehören. Eine Frau aus dem Mühlviertel hat den Tiergnadenhof Gut Aiderbichl in Henndorf auf Herausgabe der Tiere geklagt. Die 57-Jährige sieht sich als die rechtmäßige Besitzerin. Sie hatte die Esel im Jahr 2007 von einem Händler freigekauft und will sie Aiderbichl nur als Leihgabe überlassen haben, weil sie damals krankheitsbedingt nicht für Esel sorgen konnte.
Aufhauser will Zwergesel nicht ziehen lassen
Aiderbichl-Chef Michael Aufhauser will die Zwergesel aber nicht ziehen zu lassen. Die Frau habe die Tiere dem Gut damals geschenkt. Das Gut sei weder Tierheim noch Tierpension sondern ein Gnadenhof, wo Tiere bis an ihr Lebensende bleiben. Richterin Petra Kaindl-Thiele bemühte sich am Freitag erneut um einen Vergleich, beide Streitparteien machten aber klar, nicht von ihren Positionen abweichen zu wollen. (APA)
(Quelle: salzburg24)