Dem Tierheim PFOTENHILFE in Lochen wurde eine in Köstendorf aufgefundene junge Katze gebracht, deren Pfoten stark entzündet und eitrig waren. Das Tier wurde sofort erstversorgt und anschließend mit der Tierrettung der PFOTENHILFE in die Tierklinik Obertrum gebracht.
Verstümmelungen schon Wochen alt
Dort wurde mittels Röntgen das Ausmaß der Verletzungen festgestellt: Der Katze wurden tatsächlich sämtliche Zehen abgeschnitten. Im Verlauf der Untersuchung stellte sich heraus, dass die Verstümmelungen schon zwei bis drei Wochen unbehandelt sind. "Ich mag mir gar nicht vorstellen, welche furchtbaren Schmerzen das arme Tier wochenlang hatte, bis sie von unserem Tierarzt mit schmerzstillenden Opiaten behandelt wurde", so PFOTENHILFE-Obfrau Johanna Stadler. "Man ist ja durch die tägliche Tierschutzarbeit viel Leid gewöhnt, aber es ist immer wieder schockierend zu welchen Grausamkeiten Menschen fähig sind."
Salzburg24
Katze muss zwangsernährt werden
Die Katze ist zusätzlich von Flöhen und Giardien befallen. Sie hat hohes Fieber und Durchfall und verweigert die Nahrungsaufnahme. Nach einer versuchten Zwangsernährung hat sie alles wieder erbrochen. Das durch die schweren Verletzungen an Blutarmut leidende Tier hängt an der Infusionsnadel. Mittels Sonde wird nun versucht Futter in ihren Magen zu bekommen.
Noch nicht alle Verletzungen entdeckt
Und trotz allem zeigt sie bereits ihre Dankbarkeit und schnurrt und schmiegt sich an die Mitarbeiter der Tierklinik. Da weitere Untersuchungen mittels Ultraschall noch bevorstehen, steht das endgültige Ausmaß der Verletzungen noch nicht fest.
Salzburg24
Ermittlungen gegen Katzenquäler laufen
Das Veterinäramt wurde informiert und die Tierschutzorganisation PFOTENHILFE hat ihren Anwalt bereits mit einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft beauftragt. Ein Spender der PFOTENHILFE hat sich aufgrund der besonderen Grausamkeit des Falls zusätzlich dazu entschlossen eine Belohnung von 1.000,- Euro für Hinweise, die zur Überführung des Täters führen, auszusetzen. Diese werden natürlich streng vertraulich behandelt, müssen jedoch im Strafverfahren vor Gericht bezeugt werden. Der Strafrahmen für Tierquälerei beträgt bis zu zwei Jahre Haft. "Im Sinne der abschreckenden Wirkung plädieren wir für eine möglichst harte Bestrafung dieses unmenschlich grausamen Täters", so Stadler abschließend.
Links zu diesem Artikel:
- Alles zur Pfotenhilfe Lochen
- Mehr Tier-News auf SALZBURG24
Bildergalerien
(Quelle: salzburg24)