Schwere Vorwürfe

Ermittlungen wegen mutmaßlichen Missbrauchs in SOS-Kinderdorf Seekirchen

Gegen einen mittlerweile ehemaligen Mitarbeiter des SOS-Kinderdorfes in Seekirchen wird wegen des Verdachts des Missbrauchs Unmündiger ermittelt. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 24. September 2025 09:34 Uhr
Nach den Ermittlungen um mögliche Missbrauchsfälle an SOS-Kinderdorf-Standorten in Kärnten und Tirol werden nun auch Vorwürfe gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des SOS-Kinderdorfes in Seekirchen bekannt. Der Mann wird beschuldigt, während seiner Tätigkeit dort zwei unmündige Bewohnerinnen sexuell missbraucht zu haben. Der Fokus des Unternehmens liege nun auf der „lückenlosen Aufklärung und dem Schutz der Opfer.“ 

Nachdem eine Untersuchungskommission wegen mutmaßlichen Missbrauchs an SOS-Kinderdorf-Standorten in Kärnten und Tirol eingesetzt wurde, werden nun auch Vorwürfe gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des SOS-Kinderdorfes in Seekirchen (Flachgau) bekannt. 

Ehemaliger Mitarbeiter soll sich an Unmündigen vergangen haben

Ein ehemaliger Mitarbeiter wird beschuldigt, zwei unmündige Bewohnerinnen sexuell missbraucht zu haben, wie Staatsanwältin Ricarda Eder gegenüber SALZBURG24 am Mittwoch bestätigt. „Es sind Ermittlungen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des SOS-Kinderdorfes in Seekirchen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses anhängig.“ Die Ermittlungen stünden jedoch noch ganz am Anfang, und aus ermittlungstaktischen sowie Opferschutz-Gründen würden zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Informationen bekanntgegeben.

Die Salzburger Rechtsanwältin Sabina Moser wurde als juristische Prozessbegleiterin der Mädchen durch das Kinderschutzzentrum Salzburg beauftragt. Die kontradiktorische Einvernahme finde Mitte Oktober statt, sagte Moser am Mittwoch im Gespräch mit der APA. Dann erst sei abzuschätzen, wie viele Übergriffe es durch den damaligen Heimhelfer gegeben habe.

Laut Bericht der „Salzburger Nachrichten“ (SN) soll der Mann einschlägig vorbestraft sein. Eine Sprecherin von SOS-Kinderdorf äußert sich auf S24-Anfrage dazu wie folgt: „Der betreffende ehemalige Beschäftigte wurde erst nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen im Jahr 2019 verurteilt.“

Beschuldigter nach Ende der Beschäftigung bei SOS-Kinderdorf verurteilt

Zum Zeitpunkt des Dienstverhältnisses war er demnach nicht vorbestraft. Dies wäre aufgrund der erweiterten Kinderschutzrichtlinien des Unternehmens auch ausgeschlossen, erklärt die Sprecherin. Laut diesen Richtlinien seien alle Mitarbeitenden, einschließlich Freiwillige, dazu verpflichtet, beim Eintritt in das Unternehmen sowie darauffolgend alle drei Jahre einen Strafregisterauszug vorlegen.

Es sei „furchtbar, was in Kärnten und Tirol vorgefallen ist“ und der Fokus von SOS-Kinderdorf liege angesichts der Vorwürfe auf „lückenloser Aufklärung und dem Schutz der Opfer“, so die Kinderdorf-Sprecherin abschließend.

In Fällen von Gewalt und sexuellen Missbrauchs finden Betroffene in Salzburg bei folgenden Einrichtungen Hilfe:

(Quelle: salzburg24)

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