"Die Erbhöfe mit den Familien, die seit Jahrhunderten mit Fleiß, Durchhaltevermögen, Weitblick und dem Miteinander von Bewahren und Erneuern diese Höfe bewirtschaften, sind in den Regionen tief verwurzelt und damit selbst Teil der Geschichte Salzburgs. Sie prägten und prägen noch heute die Menschen und die Kulturlandschaft in ihrem Umfeld. Nachhaltigkeit ist für diese Familien kein leeres Wort, sondern ein Grundpfeiler ihrer über die Jahrhunderte erfolgreichen Wirtschaftsweise. Der älteste Hof ist seit dem Jahr 1660, der jüngste seit mehr als 200 Jahren im Besitze derselben Familie", sagte Landesrat Josef Schwaiger beim Festakt in Salzburg.
Die Bezeichnung Erbhof wurde an diese Höfe und Familien verliehen:
- Holzbauerngut der Familie Schmidhuber in Bergheim (seit dem Jahr 1660 im Besitz der Familie)
- Huebgut der Familie Buchsteiner-Ebster in Radstadt (1815)
- Moosbauerngut der Familie Mamoser in Henndorf (1810)
- Tauchnerhof der Familie Altenberger in Mattsee (1809)
- Weidenthalergut der Familie Gangl-Eder in Lamprechtshausen (1813)
Voraussetzungen für die Auszeichnung "Erbhof"
Es gibt folgende Voraussetzungen für die Auszeichnung "Erbhof": Der Hof muss mindestens 200 Jahre im Besitz einer Familie sein. Die Familie muss das landwirtschaftliche Anwesen selber bewohnt und bewirtschaftet haben. Die Bezeichnung "Erbhof" geht verloren, wenn das Anwesen an Personen übergeht, die nicht zur Nachkommenschaft gehören, oder derart verkleinert wird, dass es nicht mehr für den Unterhalt einer Familie ausreicht. Die Auszeichnung "Erbhof" unterstreicht das Verständnis bäuerlicher Familien, ihren Hof von Generation zu Generation weiterzugeben und im Interesse der nachfolgenden Generationen zu bewirtschaften. Der Hof wird nicht nur als Besitz verstanden, sondern auch als Verbindungselement innerhalb der Familie. "Erbhof" ist eine reine Ehrenbezeichnung und hat keinerlei sonstige rechtliche Auswirkungen. Insgesamt gibt es im Land Salzburg bereits mehr als 1.000 solcher Erbhöfe.
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(Quelle: salzburg24)