Das sind Ufer in der Ostbucht des Sees in der Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee sowie ein Teil des Wallerseeufers in der Gemeinde Henndorf. Das Pflege- und Entwicklungskonzept wurde im Auftrag der Naturschutzabteilung des Landes in Abstimmung mit den Gemeinden durch das Landschaftsplanungsbüro Revital erstellt.
Rössler: "Wichtiger Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt"
"Das Wallerseeufer ist ein wichtiger Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Auch viele bedrohte Arten sind hier beheimatet. Mit dem neuen Pflege- und Entwicklungskonzept wird dieser Lebensraum geschützt und bewahrt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt", so Naturschutzreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler.
Wallersee: Erholungswert des Ufers erhöhen
"Übergeordnetes Ziel ist es, den Erholungswert des Seeufers für die Bevölkerung zu erhöhen und gleichzeitig seine Funktion als Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu verbessern. Die Pflege des öffentlich zugänglichen Uferbereichs wird künftig durch die beiden betroffenen Gemeinden Henndorf und Neumarkt erfolgen. Das Pflege- und Entwicklungskonzept ist dabei der Leitfaden für die künftigen Arbeiten", erläuterte Bernhard Riehl von der Naturschutzabteilung des Landes.
Pflegeeingriffe auf Minimum beschränken
Wo es bereits jetzt naturnahe Uferabschnitte gibt, soll sich die Pflanzenwelt auch in Zukunft möglichst natürlich entwickeln. Daher werden sich Pflegeeingriffe auf diesen Abschnitten auf ein Minimum beschränken. Dort, wo jedoch die ursprüngliche Ufervegetation durch gärtnerische Nutzung verdrängt wurde, soll laut Pflege- und Entwicklungskonzept eine halboffene naturnahe Kulturlandschaft entstehen. Die Pflege wird dort künftig "extensiv" erfolgen, das heißt deutlich weniger intensiv beziehungsweise gärtnerisch als bisher.
Abwechslungsreiche Uferlandschaft am Wallersee
Entstehen soll auf diesen rund vier Kilometern Seeufer in ein paar Jahren ein abwechslungsreiches Mosaik aus Schilf, Weidengebüsch, blütenreichen Saum- und Wiesenbereichen und landschaftsprägenden Laubbäumen. Dazu sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Künftig gibt es keinen jährlichen "ein Meter Formschnitt" mehr. Vielmehr werden Gehölze etwa alle fünf Jahre "auf den Stock gesetzt", das bedeutet bodennah abgeschnitten und dann frei wachsen gelassen, um einen natürlichen arttypischen Wuchs zu erhalten. Dazwischen werden einzelne landschaftsprägende Laubbäume erhalten oder gepflanzt. Das Schilf wird erhalten und gefördert. Von Gehölzen geprägte, natürliche Abschnitte sollen sich abwechseln mit extensiv gepflegten Abschnitten mit Blumenwiesen. Aus artenarmen Rasenflächen sollen artenreiche Blumenwiesen werden. Fremdländische Gehölze und Kräuter sollen entfernt werden.
(Quelle: salzburg24)