Täterin will Geld

Unbekannte erpresst Mann mit Masturbations-Video

Veröffentlicht: 22. September 2021 18:17 Uhr
Mit der Veröffentlichung von sexuellen Videos erpresst wurde am Sonntag ein 24-jähriger Flachgauer. Der junge Mann erstattete Anzeige.

An das Videomaterial gelangt war die noch unbekannte Täterin laut Polizei, nachdem sie den Flachgauer auf einer Internetplattform kontaktiert hatte. Durch Zusenden pornografischer Fotos animierte sie den Mann, sich in einem Videotelefonat auszuziehen und selbst zu befriedigen.

Flachgauer wird Opfer von Sextortion

Anschließend bekam der Flachgauer mehrere Nachrichten mit der Drohung, das Videomaterial würde veröffentlicht werden, sollte er nicht den geforderten fünfstelligen Geldbetrag auf ein französisches Konto überweisen.

Die Polizei bezeichnet diese Form der Erpressung als Sextortion. Dabei wird eine Person mit Bild- und Videomaterial, das sie beim Vornehmen sexueller Handlungen oder nackt zeigt, erpresst. Die Zielpersonen erhalten über soziale Netzwerke eine Einladung oder Freundschaftsanfrage einer ihnen unbekannten, attraktiven Person.

Täter finden Zielpersonen online

Nach einer Kennenlernphase erfolgt die Aufforderung an das Opfer, aufreizende Fotos von sich senden, mit denen es später erpresst wird. In der Regel wird mit der Veröffentlichung der Videos oder Nacktfotos in sozialen Netzwerken oder mit der Übermittlung an die Familie oder Freunde der Betroffenen gedroht. Die Täter nutzen dabei die Angst und Scham der Opfer als Druckmittel.

Tipps der Kriminalprävention:

  • Wähle sichere Privatsphäre-Einstellungen in sozialen Netzwerken. Je weniger von deinem Profil öffentlich einsehbar ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, in das Visier von Sextortion-Erpressern zu geraten.
  • Brich sofort jeglichen Kontakt mit den Erpressern ab und blockiere diese, wenn möglich, im Sozialen Netzwerk. Melde die Fake-Accounts an die Seitenbetreiber.
  • Geh nicht auf die Forderungen ein und überweise kein Geld! Das Bezahlen schützt nicht vor einer Veröffentlichung, oft fordern die Täter nach der ersten Überweisung noch mehr Geld.
  • Sichere relevante Beweismittel: Screenshots des Accounts, das Chat-Protokolls, den E-Mail-Verkehr.
  • Erstatte Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.

(Quelle: salzburg24)

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