Rückzahlung

Nonnen von Goldenstein: Land Salzburg fordert Sozialhilfe zurück

Drei hochbetagte Nonnen, die ins leerstehende Kloster Goldenstein in Elsbethen zurückgezogen sind, bestimmen mal wieder die Schlagzeilen. (ARCHIVBILD)
Veröffentlicht: 31. Oktober 2025 10:15 Uhr
Nächstes Kapitel im Fall der hochbetagten Nonnen von Goldenstein in Elsbethen: Für zwei der Frauen hat die Ordensleitung offenbar zu Unrecht Sozialleistungen beantragt. Es soll um 64.000 Euro gehen. Das Land Salzburg pocht auf eine Rückzahlung.

Die Auseinandersetzung um die Rückkehr dreier hochbetagter Nonnen in das leerstehende Kloster Goldenstein in Elsbethen (Flachgau) ist um eine Facette reicher. Für zwei der drei Frauen, die ihren eigenen Angaben zufolge zuvor gegen ihren Willen in ein Pflegeheim in Oberalm (Tennengau) übersiedeln mussten, soll die Ordensleitung offenbar zu Unrecht Sozialleistungen beantragt haben, wie Medien am Freitag berichteten. Es soll um 64.000 Euro gehen, die zurückgefordert werden.

Die Ordensleitung des Augustinerstiftes Reichersberg, das organisatorisch für das Kloster Goldenstein zuständig ist, soll für die Unterbringung der Nonnen im Pflegeheim einen Antrag auf Sozialleistungen gestellt haben. Der Antrag sei auch von der zuständigen Bezirksbehörde genehmigt worden ist. Die Sozialabteilung des Landes Salzburg habe aber missbräuchliche Verwendung von Sozialleistungen geortet, da für die Altersversorgung der Nonnen mehr als genug Geld da gewesen sei, berichtete die "Kronenzeitung". Die mit einer Generalvollmacht ausgestattete Ordensleitung habe den Antrag mit den bürgerlichen Namen der Schwestern gestellt, um die Restkosten für das Pflegeheim abzudecken.

Rückforderung in Höhe von 64.000 Euro

Das Gesuch sei von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung bewilligt worden. Offenbar hätten die Nonnen aber kein Anrecht auf Sozialhilfe, weil das Kloster zuständig sei. Die Sozialabteilung des Landes fordere nun über die Bezirksbehörde die insgesamt ausbezahlten 64.000 Euro wieder zurück.

"Wir waren nicht über alles informiert", erklärte Bezirkshauptfrau Karin Gföllner gegenüber den "Salzburger Nachrichten" (SN). Der Sozialabteilung sei der Übergabevertrag für das Kloster nicht vorgelegt worden, der auch die finanzielle Situation thematisiere. "Als wir informiert wurden, haben wir die Zahlungen sofort eingestellt."

Ordensleitung: Sozialleistungen nicht unrechtmäßig beantragt

Der Sprecher des zuständigen Ordensoberen Propst Markus Grasl, der externe PR-Berater Harald Schiffl, erklärte am Freitag gegenüber der APA, dass die Sozialleistungen nicht unrechtmäßig beantragt worden seien. "Die Bezirkshauptmannschaft hat den völlig gesetzeskonformen Antrag auf Sozialhilfe für die beiden Schwestern nach Paragraf 17 Salzburger Sozialhilfegesetz genehmigt. Im Jahr 2018 wurde der sogenannte Pflegeregress abgeschafft. Dies bedeutet, dass allfällig vorhandene Finanzen, Rücklagen etc. zur stationären Pflege nicht mehr herangezogen werden."

"Für die beiden Schwestern sind selbstverständlich über Jahrzehnte alle Sozialabgaben bezahlt beziehungsweise von den Sozialhilfeträgern einbehalten", erklärte Schiffl. "Ein 'Missbrauch', wie von Medien in den Raum gestellt wird, fand und findet in keiner Weise statt." Nun habe das Land Salzburg den Ordensoberen, Propst Grasl, informiert, dass davon ausgegangen wird, dass durch den Übergabevertrag der Liegenschaft "Schloss Goldenstein" sich die rechtlichen Voraussetzungen für die gewährte Sozialhilfe geändert haben. "Aus diesem Grund wurde Propst Grasl zu einem Gespräch zur Abklärung eingeladen. Dieses Gespräch findet demnächst statt. Sollte die Bewilligung der Sozialleistungen nun vom Land zurückgezogen werden, wird das bis dahin erhaltene Geld selbstverständlich an die Behörde zurückbezahlt." Ein Bescheid der Behörde liege bisher nicht vor.

Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat aufgrund einer eingelangten Sachverhaltsdarstellung Ermittlungen gegen bisher unbekannte Täter eingeleitet, wie eine Sprecherin auf Anfrage der APA am Freitag erklärte. Es geht einerseits um den Verdacht des schweren Betruges in Zusammenhang mit den Sozialhilfe-Anträgen, die für die zwei Nonnen zur Finanzierung des Aufenthaltes in dem Seniorenheim gestellt wurden. Der zweite Vorwurf betrifft den Verdacht des schweren Diebstahls. In einer Sachverhaltsdarstellung wurde dargelegt, dass ein Bargeldbetrag, den eine der drei Nonnen geerbt haben soll, aus den Räumlichkeiten des Klosters entwendet wurde.

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

30.10.2025
Feuerwehr-Einsatz

Brand bei Haussanierung in Salzburg-Mülln

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken