In der Auseinandersetzung um die unerlaubte Rückkehr dreier hochbetagter Nonnen in das leer stehende Kloster Goldenstein in Elsbethen bei Salzburg (Flachgau) hat nun der Anwalt der Schwestern zum zweiten Mal eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft eingebracht. Darin wird die Überprüfung von sechs "untersuchungsbedürftigen" Punkten begehrt, unter anderem die Rolle der Ordensleitung bei der Leistung von Unterschriften der Nonnen, wie aus dem der APA vorliegenden Schreiben hervorgeht.
Eingeräumt wird, dass die Nonnen zwar die Heimverträge selbst unterschrieben haben, allerdings sei eine der Schwestern dazu "mehr oder weniger ultimativ aufgefordert" worden, und zwar in einem unbeleuchteten Raum bei Einbruch der Dämmerung. Die Übersiedlung der Nonnen in ein Pflegeheim sei "von Anfang an rechtswidrig" gewesen. Unter den sechs "untersuchungsbedürftigen" Punkten findet sich weiters die Frage nach dem Verbleib von erheblichen Geldbeträgen.
Der Rechtsanwalt hatte bereits im März eine ähnliche Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, das Landesgericht Salzburg hat aber im Mai die Einstellung des Verfahrens verfügt.
"Unfreundlicher Akt, der eine gute Lösung erschwert"
Im Stift Reichersberg, das seit drei Jahren organisatorisch für das Kloster Goldenstein verantwortlich ist, ist bis dato von dem Anwaltsschreiben nichts bekannt. "Es liegt uns nichts vor, deshalb kann sich Propst Markus Grasl auch nicht dazu äußern", sagte der externe PR-Berater Harald Schiffl zur APA. "Wir haben immer gesagt, wenn sich der mediale Rummel gelegt hat, werden wir uns um eine gute Lösung für alle Beteiligten bemühen. Und das wäre jetzt der Fall gewesen. Aber so ein Schritt ist ein unfreundlicher Akt und erschwert eine gute Lösung", sagte Schiffl.
Nach Spitalsaufenthalten von zwei der Nonnen Ende 2023 sind alle drei in eine von Ordensfrauen geführte Seniorenresidenz im benachbarten Oberalm übersiedelt worden. Gegen ihren Willen, wie die Frauen nun sagen, oder aber doch "in Absprache", wie Grasl betont. "Ein selbstständiges Leben im Kloster Goldenstein war aufgrund des hohen Alters und der prekären gesundheitlichen Situation der Schwestern sowie der ordensspirituellen Erfordernisse und des baulichen Zustands des Klosters nicht mehr möglich und vertretbar", begründete der Prälat.
Anfang September sind die Nonnen aber unerlaubt nach Goldenstein zurückgekehrt, was für mediale Aufmerksamkeit weit über die Grenzen Österreichs hinaus gesorgt hatte. Mit Hilfe von ehemaligen Schülerinnen leben sie seither wieder dort und haben wiederholt betont, nicht mehr aus Goldenstein wegzugehen.
(Quelle: apa)