Flachgau

Urteil im Salzburger Zwergeselstreit: Tiere gehören Gut Aiderbichl

Die Klägerin bei einem ihrer Besuche auf Gut Aiderbichl.
Veröffentlicht: 29. August 2013 11:52 Uhr
Gut sechs Monate nach dem letzten Verhandlungstag liegt nun das schriftliche Urteil im skurrilen Salzburger Rechtsstreit um drei Zwergesel vor.
Lilli Zeilinger

Eine Zivilrichterin hat die Tiere jetzt dem Tiergnadenhof Gut Aiderbichl in Henndorf zugesprochen. Laut ihr liegt - ausführlich begründet - eine Schenkung vor. Die Klägerin, die sich als rechtmäßige Besitzerin der Esel sieht und die Tiere zu sich nach Hause holen wollte, hat nun vier Wochen Zeit, Einspruch gegen das Urteil zu erheben.

Aufhauser: Esel wurde geschenkt

Beim Verfahren ging es um die Frage, wem die Tiere gehören. Eva G., die Frau lebt im Mühlviertel (OÖ), hatte den Tiergnadenhof auf Herausgabe der Tiere geklagt. Die 58-Jährige sah sich als die rechtmäßige Besitzerin, Aiderbichl-Chef Michael Aufhauser dachte aber nicht daran, die Esel ziehen zu lassen. "Die Frau hat uns die Esel damals geschenkt. Wir sind weder ein Tierheim noch eine Tierpension. Wir sind ein Gnadenhof, wo die Tiere bis an ihr Lebensende bleiben", meinte er zuletzt zur APA. Es widerspreche den Statuten, die Esel zurückzugeben.

Esel wurden zu Publikunmslieblingen auf Gut Aiderbichl

Tatsächlich hatte die Tierfreundin im September 2007 zwei Zwergesel von einem Viehhändler frei gekauft. Weil sie für "Tina" und "Moritz" krankheitsbedingt nicht sorgen konnte, suchte sie für ihre beiden Schützlinge kurzfristig Asyl. Aufhauser erklärte sich damals bereit, die Tiere direkt vom Händler zu übernehmen. Auf Gut Aiderbichl kam kurz darauf auch Esel-Nachwuchs "Donna-Anna" zur Welt, das Trio entwickelte sich zu Publikumslieblingen.

Doch seit bald vier Jahren fordert G. "ihre" Tiere zurück - und brachte im September 2011 schließlich Klage ein. Im Mühlviertel renovierte sie laut ihrem Anwalt um 20.000 Euro einen Stall. "Ich habe die Esel ja nicht gekauft, um sie zu verschenken. Ich habe jemanden gesucht, der mir die Tiere vorübergehend abnimmt", so G. gegenüber der APA. Sie hätte das als Klägerin allerdings beweisen müssen, einen Abtretungsvertrag oder andere schriftliche Vereinbarung mit Aufhauser gab es nicht.

Richterin glaubt Zeugen

Darüber hinaus sagten Zeugen wiederholt aus, dass sich die Frau bei Telefonaten oder Besuchen am Gut und einmal bei einem Tier-Patentreffen als Schenkerin der Tiere bezeichnete. Eine Tatsache, die G. stets vehement zurückwies. Die Richterin dürfte nun aber den vom Tiergnadenhof ins Feld geführten Zeugen Glauben geschenkt haben.

Aiderbichl-Chef Aufhauser äußerte sich am Donnerstag in einer ersten Reaktion knapp auf das Urteil: "Die drei Esel sind seit Jahren mit ihren Tierfreunden am Gut verbandelt. Ich glaube, dass die Tiere bei uns glücklich sind, darum bin ich mit dem Urteil zufrieden", sagte er zur APA.

Klägerin möchte berufen

Klägerin G. fand den Richterspruch hingen "schrecklich". Sie kündigte gegenüber der APA an, in Berufung zu gehen. Und noch etwas dürfte weiter für verhärtete Fronten sorgen: G. beklagte, dass ihr Aufhauser drei Tage nach der letzten Gerichtsverhandlung im vergangenen März die Tierpatenschaften, die sie für die Esel innehatte, gekündigt hat. "Und er hat gegen mich ein Betretungsverbot für Gut Aiderbichl ausgesprochen." (APA)

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  • Tiere auf S24.at

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(Quelle: salzburg24)

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