Veröffentlicht: 14. Februar 2022 11:10 Uhr
Seit Anfang Februar gilt in Österreich die Corona-Impfpflicht, auch wenn genaue Umsetzungsdetails noch auf sich warten lassen. Wer eine Ausnahme von der Impfplicht erwirken möchte, kann das ab sofort tun. Ein entsprechendes Formular ist nun online.
Für Bestätigungen von Impfpflicht-Ausnahmen wird es eigene Epidemieärztinnen und -Ärzte geben, informierte das Land Salzburg am Montag.
Ausnahmegründe für Impfpflicht
- Schwangerschaft
- Allergie beziehungsweise Überempfindlichkeit gegen einzelne Inhaltsstoffe, die in allen zentral zugelassenen und in Österreich verfügbaren COVID-19-Impfstoffen enthalten sind
- Akuter Schub einer schweren inflammatorischen Erkrankung oder Autoimmunerkrankung bis zur Stabilisierung des Krankheitszustandes
- Molekularbiologisch bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 oder akute, schwere, fieberhafte Erkrankung oder Infektion bis zur Genesung oder Stabilisierung des Krankheitszustandes
- Multimorbidität mit Dekompensation mehrerer Organsysteme, aufgrund deren eine Impfuntauglichkeit vorliegt
- Vermutete schwerwiegende Impfnebenwirkungen gemäß § 2b Abs. 3 des Arzneimittelgesetzes (AMG), BGBl. Nr. 185/1983, bei denen eine wahrscheinliche Kausalität zur Impfung bestätigt oder in Abklärung ist
- Knochenmark- oder Stammzelltransplantation
- Organtransplantation
- Dauernde Kortisontherapie > 20 mg beziehungsweise Prednisonäquivalent/Tag länger als zwei Wochen
- Immunsuppression oder Therapie mit Cyclosporin, Tacrolimus, Mycophenolat Azathioprin, Methotrexat Tyrosinkinaseinhibitoren, laufender Biologikatherapie (bei nicht onkologischer Diagnose)
- Aktive Krebserkrankungen mit einer jeweils innerhalb der letzten sechs Monate erfolgten onkologischen Pharmakotherapie (Chemotherapie, Biologika) und/oder einer erfolgten Strahlentherapie sowie metastasierende Krebserkrankungen auch ohne laufende Therapie
- Sonstige schwere Erkrankungen oder körperliche Zustände, die eine ausreichende Immunantwort auf eine Impfung gegen COVID-19 nicht erwarten lassen
Formular für Ausnahme ab sofort online
Das Online-Formular kann ab sofort ausgefüllt werden, entsprechende Befunde müssen beigelegt werden. Die individuelle, medizinische Beurteilung, ob diese Ausnahme vorliegt, liegt bei den Epidemie-Ärzten. Das Formular findet ihr HIER.
(Quelle: salzburg24)