Der Angeklagte war in Saudi-Arabien technischer Leiter eines Salzburger Betriebes für ein Projekt. Bei einem Meeting in Mekka soll es dabei zu einem Datenaustausch gekommen sein. Der Beschuldigte soll Software-Programme auf seinem privaten Laptop gespeichert und die Daten der deutschen Firma zur Verfügung gestellt haben. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, Schaltpläne abfotografiert und weitergeleitet zu haben.
Angeklagter vermutete "Racheaktion"
Der 42-Jährige hatte in dem fortgesetzten Prozess stets seine Unschuld beteuert. Er vermutete eine "Racheaktion", weil er Forderungen aus dem Ende Jänner 2018 beendeten Arbeitsverhältnis gesetzlich geltend gemacht habe, es gehe um ausstehende Gehaltszahlungen, vor allem um Überstundenentgelt.
Das Gericht sprach den Mann am Mittwoch frei, weil die Weitergabe von Daten nicht nachgewiesen werden konnte. Auch der Vorwurf der Unterdrückung von Daten habe nicht bewiesen werden können, weil sämtliche Daten auf dem Laptop des Angeklagten auch auf dem Firmen-Server gespeichert waren
(Quelle: apa)