nicht rechtskräftig

Gastronom wegen Steuervergehen verurteilt

Veröffentlicht: 26. Mai 2021 17:13 Uhr
In einem bereits länger andauernden Gerichtsverfahren wegen Steuerhinterziehung wurde der beschuldigte Gastronom heute zu einer Geldstrafe von 150.000 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte beteuert seine Unschuld.

Ein Gastronom ist am Mittwoch bei einem fortgesetzten Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der Salzburger soll als Geschäftsführer von zwei Lokalen in der Stadt Salzburg die Abgaben an das Finanzamt in den Jahren 2010 bis 2015 durch unrichtige Einkommens- und Umsatzsteuererklärungen um 182.850 Euro verkürzt oder zu verkürzen versucht haben. Er beteuerte seine Unschuld.

Verbandsgeldbuße gefordert

Der Staatsanwalt hatte am ersten Prozesstag am 15. Jänner auch eine Verbandsgeldbuße von der Firma des Beschuldigten gefordert, da auch diese von den Abgabenverkürzungen profitiert habe. Zu diesem Vorwurf fällte das Gericht einen Freispruch.

Manipuliertes Kassensystem

Laut Staatsanwaltschaft wurde das Kassensystem manipuliert. Zum Teil seien Tischrechnungen nachträglich storniert worden. Der Verteidiger konterte, dass die vom Finanzamt gezogenen Schlüsse aus dem Computerprogramm falsch seien.

Angeklagter weist Vorwürfe zurück

Warum es Lücken in der sogenannten "Rechnungs- und Journal-IT" gegeben habe und wie es zu Uhrzeitdifferenzen bei Journalabbuchungen gekommen sei, wisse er nicht, sagte der Angeklagte. Er habe auch nicht gewusst, dass es für das "Kassa Touch System" ein zweites Programm gegeben habe. "Wie das System im Hintergrund funktioniert, wusste ich als Nutzer nicht. Ich habe mich darauf verlassen, dass dieses hochwertige System zertifiziert ist und dass alles korrekt ist, wie es verlangt wird", rechtfertigte sich der Gastronom.

(Quelle: apa)

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