Jobsuchende können eine via Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelte zumutbare Stelle nicht ablehnen, weil der Arbeitgeber eine Covid-Schutzimpfung verlangt. Das AMS werde niemanden zu einer Impfung zwingen, aber eine Bewerbung auf eine Stelle könne nicht schon deshalb abgelehnt werden, weil der Bewerber nicht geimpft sei, hieß es aus dem Arbeitsministerium zum "Standard" (Onlineausgabe).
Das Ministerium hat das AMS in einem Schreiben auf diese Vorgehensweise hingewiesen. Dieses stammt vom 25. August und ist ergangen, nachdem das AMS und eine Weisung zu dieser Frage angesucht hat. In der Vergangenheit hätten sich nur vereinzelt Probleme ergeben, etwa wenn ein Kindergarten eine Schutzimpfung verlangte, die die Bewerber nicht vorzeigen konnten, hieß es vom AMS. In solchen Fällen sei ein anderer Job vermittelt worden.
AMS kann Arbeitslosengeld sperren
"Das AMS ist nicht berechtigt, den Impfstatus von Arbeitsuchenden zu erheben. Aus diesem Grund kann das AMS auch bei Bewerbungsvorschlägen darauf keine Rücksicht nehmen", schrieb AMS-Vorstand Johannes Kopf am Donnerstag auf Twitter. "Nach Rücksprache mit dem Arbeitsministerium teilt das AMS mit, dass in jenen Fällen, in denen ein künftiger Arbeitgeber in zulässiger Weise eine Impfung verlangt (z. B.: im Gesundheitsbereich) und die Beschäftigung aus diesem Grund abgelehnt wird, die Prüfung einer Sanktion gem § 10 AlVG zu erfolgen hat", so Kopf. Das AMS kann im Einzelfall als Sanktion das Arbeitslosengeld für eine gewisse Zeit sperren.
Kritik lässt nicht lange auf sich warten
In Salzburg forderten die Freiheitlichen eine Distanzierung von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP).
„Ich frage mich nur, ob diese Impfpflicht auch für jene gelten wird, die etwa aus religiösen oder ethischen Gründen eine Impfung und dementsprechend einen Job ablehnen?“ Die Freiheitlichen fordern nun von Landeshauptmann Wilfried Haslauer eine Distanzierung von den Sanktionen der Bundes-ÖVP und eine Garantie, dass er vehement gegen den Impfzwang auftreten wird. „Beim AMS hat der Kampf gegen die Freiheit der Menschen und der staatlich angeordnete Eingriff in deren Integrität bereits begonnen“, so Salzburgs freiheitliche Landeschefin Marlene Svazek.
„Impfzwang durch die Hintertüre“?
„Es gibt keine Impfpflicht in Österreich. Das Ministerium kann daher nicht vom AMS verlangen, dass ungeimpften Menschen das Arbeitslosengeld gestrichen wird, wenn sie sich nicht auf Stellen bewerben bei denen eine Impfung verlangt wird. Diese kontraproduktive Einzelmaßnahme sorgt lediglich für weitere Verwirrung und stärkt die Reihen der Impfskeptiker“, so AK-Präsident und ÖGB-Landesvorsitzender Peter Eder am Donnerstag in einer Aussendung.
Angesichts nur langsam steigender Impfquoten appelliert AK-Präsident Eder dafür, alle Kräfte zu bündeln und gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, um die Menschen von der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer Impfung zu überzeugen. „Wenn das Arbeitsministerium vom AMS strengere Regeln fordert, erreicht es damit genau das Gegenteil. Einen Impfzwang durch die Hintertür für arbeitslose Menschen verstärkt lediglich die Skepsis und stärkt die Reihen jener, die jegliche Schutzmaßnahmen ablehnen“, so Eder.
Keine „zumutbaren“ und „nicht zumutbaren“ Impfungen
Das Arbeitsministerium verwies darauf, dass sich die Rechtslage nicht geändert habe. Arbeitsrechtlich gebe es keine Unterscheidung zwischen "zumutbaren" und "nicht zumutbaren" Impfungen. "So können Arbeitslose auch in Stellen vermittelt werden, in denen Impfungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung verlangt werden. Ob im Einzelfall Sanktionen möglich sind, hängt von den Umständen im Einzelfall ab", hieß es am Donnerstag vom Arbeitsministerium auf APA-Anfrage. Teilweise sei es derzeit im Gesundheitsbereich notwendig, einen Impfnachweis gegen bestimmte Krankheiten vorzuweisen, etwa Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und in manchen Bereichen auch für Hepatitis A und B.
Sanktionen im Einzelfall
"Ein sanktionierbares Vorstellungsgespräch kann im Einzelfall bei Personen vorliegen, die insbesondere im Gesundheits- bzw. Pflegebereich eine Beschäftigung suchen und dem Arbeitgeber zu erkennen geben, dass sie - ohne Vorliegen von nachweislichen, individuellen gesundheitlichen Gründen - nicht bereit sind, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen", so das Arbeitsministerium.
Die Anzahl entsprechender Fälle, in denen Jobsuchende einen Job wegen einer verpflichtenden Covid-Impfung nicht angenommen haben, kann laut AMS nur geschätzt werden. Bisher gebe es nur wenige Einzelfälle, hieß es.
(Quelle: salzburg24)