Wie bereits berichtet, reagiert der Freistaat Bayern damit auf die anhaltend hohen Corona-Zahlen. Das bedeutet, dass ab sofort eine nächtliche Ausgangssperre für alle Städte und Kreise mit einer Inzidenz von mehr als 200 Corona-Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner gilt. Treffen sind jetzt nur noch mit einem weiteren Haushalt und höchstens fünf Personen erlaubt. Schulen schalten ab Klassenstufe 8 auf Wechselunterricht um. Außerdem verbietet Bayern den Konsum von Alkohol unter freiem Himmel. Der Handel bleibt geöffnet.
Grenzverkehr massiv beschränkt
Der kleine Grenzverkehr regelte bis dato die Ein- und Ausreise von und nach Österreich. Die 24-Stunden-Regelung, die besagt, dass man ohne konkretes Anliegen und ohne Quarantäne die Grenze überqueren kann, gibt es aber in dieser Form nicht mehr.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Pendler. Wer etwa in Österreich lebt und in Deutschland arbeitet, studiert oder zur Schule geht, kann die Grenze weiterhin – also ohne in Quarantäne zu gehen – passieren. Genauso verhalte es sich auch in entgegengesetzter Richtung. Die Durchreise durch das kleine deutsche Ecke sei möglich.
Familien in Bayern besuchen
Ebenso ausgenommen von der Regelung sind Familienbesuche des 1. und 2. Grades und des Lebenspartners. Ausnahmen für den problemlosen Grenzübertritt gibt es auch für dringend notwendige medizinische Behandlungen – jedoch ist dafür ein höchstens 48 Stunden alter negativer Corona-Test nötig.
Die gleiche Regelung gilt auch für Personen, die die Grenze für die Pflege von schutz- oder hilfsbedürftige Personen überqueren.
Keine Ausnahmen fürs Einkaufen
Absolut keine Ausnahme beim Grenzverkehr machen die Bayern aktuell bei Fahrten nach Österreich, etwa zum Einkaufen oder Tanken. Auch für sportliche Aktivitäten gibt es vorerst keine Möglichkeiten. Bei der Rückkehr nach Deutschland muss eine zehntägige Quarantäne angetreten werden. Diese Isolationszeit könne auch nicht mit einem negativen Corona-Test bei der Wiedereinreise umgangen werden, erst nach fünf Tagen könne man sich freitesten.
Hohe Corona-Zahlen
Die Verordnung gilt vorerst bis 5. Jänner. Die bayerische Staatsregierung beabsichtige, diese Bestimmung wieder in Kraft setzen zu können, sobald es das Infektionsgeschehen zulasse. In Bayern sind derzeit fast 60.000 Menschen mit dem Coronavirus infiziert – so viele wie noch nie zuvor. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verwies bei seiner Erklärung am Dienstag auf die steigenden Todeszahlen: "Alle 20 Minuten stirbt in Bayern ein Mensch an Corona". Die Zeit der "Schlupflochsuche" sei nun vorbei.
(Quelle: salzburg24)