Durch die Reform wird Cannabis in Österreich zwar nicht legalisiert, aber der Besitz von Kleinstmengen für den Eigenbedarf wird nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
Behörde behält sich Ermittlungsverfahren vor
Ohne Konsequenzen bleibt der Kauf, Besitz und Eigenkonsum von Kleinstmengen aber nicht: Statt einer Anzeige setzt es eine Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde. Diese muss nur dann Anzeige erstatten, wenn sich die Person den gesundheitsbezogenen Maßnahmen nicht unterzieht. Entgegen dem Erstentwurf soll die Polizei aber auch bei Kooperation alle Möglichkeiten des Ermittlungsverfahrens haben.
"Es geht nicht um eine Entkriminalisierung, sondern man versucht hiermit dem Umstand zu begegnen, dass Sucht eine Erkrankung ist und man darauf auch schnell reagieren muss", so eine Sprecherin von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP).
Cannabis: Kampf gegen Groß-Dealer forcieren
Derzeit ist der Besitz von Cannabis strafbar. Reine Konsumenten kommen aber, zumindest wenn sie das erste Mal erwischt werden und Auflagen der Gesundheitsbehörde zu erfüllen bereit sind, schon jetzt im Regelfall mit einer Diversion davon. Jeder einzelne dieser Fälle nimmt aber den Weg über die Staatsanwaltschaft. Künftig soll ohne diesen "Umweg" die Gesundheitsbehörde eingeschaltet werden. Die Gerichte werden erst befasst, wenn der Betreffende die Therapie verweigert. Damit sollen auch Kapazitäten und finanzielle Mittel für die Verfolgung von Drogendealern frei werden.
Die geltenden Regeln bezüglich der Grenzmengen sind von den Neuerungen nicht betroffen. Die Grenzmengenverordnung bezieht sich immer auf die Reinsubstanz der Droge.
(SALZBURG24/APA)
(Quelle: salzburg24)