Sie wurde aber zu vier Monaten Haft bedingt verurteilt, weil sie 3.000 Euro ihres Arbeitgebers für sich abgezweigt hat.
Luxus-Hochzeit kostet 17.000 Euro
Die Braut ließ den Hochzeitstag zum schönsten in ihrem Leben werden: Feier in einem Schloss, aufwendiger Blumenschmuck, Catering, Foto und Video der Hochzeit sowie Feuerwerk und mehr. Die Rechnungen über 17.000 Euro blieben aber unbezahlt. Das brachte ihr die Anklage des schweren Betruges ein. Sie bestritt die Schädigungsabsicht und verwies auf eine angeblich von der Bank zugesagte aber später zurückgezogene Aufstockung ihres Kreditrahmens und damit ihrer Zahlungsfähigkeit. Für den Richter war nicht auszuschließen, dass es tatsächlich eine Zusage der Bank gegeben haben könnte. Er zweifelte an der Schädigungs- beziehungsweise Bereicherungsabsicht. Deshalb ein Freispruch. Die Oma machte inzwischen den Schaden zur Gänze gut.
3.000 Euro auf eigenes Konto überwiesen
Dass sie durch Manipulationen 3.000 Euro vom Konto ihres Arbeitgebers auf ihr eigenes umgeleitet hat, gestand sie vor Gericht ein. Das, ihre bisherige Unbescholtenheit und die erfolgte Gutmachung des Schadens waren strafmildernd, erschwerend die hohe Summe und der Missbrauch des Vertrauensverhältnisses. Sie nahm die Strafe an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das gesamte Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. (APA)
(Quelle: salzburg24)