Bei der Überprüfung des 32-jährigen tschechischen Fahrzeugführers wurde festgestellt, dass dieser aufgrund einer Unfallflucht aus dem Jahr 2009, mit Haftbefehl gesucht wurde. Die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt konnte der Fahrer durch die Bezahlung einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich abwenden.
Lkw-Lenker fuhr ohne Fahrerlaubnis
Da ihm aufgrund der Unfallflucht auch das Recht aberkannt wurde, in Deutschland Fahrzeuge zu führen, musste er sich bei der Kontrolle auch noch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Für diese Straftat musste er zusätzlich noch eine Sicherheitsleistung ebenfalls im vierstelligen Bereich hinterlegen.Die Weiterfahrt, natürlich nur als Beifahrer, konnte er erst fortsetzen als ein Ersatzfahrer der Spedition angereist war.
(Quelle: salzburg24)