Seit 1.1.2012 gilt in Österreich die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr. "In vielen Fällen funktioniert die Rettungsgasse mittlerweile gut. Durch Informationen, wie Überkopfanzeigen auf Autobahnen oder Brückentransparente, Presseinformationen etc., besteht eine hohe Verbreitung in der Öffentlichkeit sowie Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer", sagt Renate Eschenlohr, Sprecherin beim ARBÖ Salzburg.
Beobachtungen des Verkehrsclubs zeigen jedoch auch immer wieder Missachtungen bei der Bildung der Rettungsgasse auf. "Vor allem bei sogenannten Gewohnheitsstaus, also Staus von länger andauernden Baustellen, wird die Rettungsgasse seltener gebildet – das bestätigen auch unsere Pannenfahrer. Des Öfteren werden wir auch mit Unverständnis der Verkehrsteilnehmer konfrontiert, gerade bei Verkehrsüberlastungen kommt dies immer wieder vor", führt Eschenlohr weiter an.
"Gemeldet werden auch sogenannte 'schwarze Schafe', die die Rettungsgasse dazu nutzen schneller voranzukommen und somit die Gefahr erhöhen, dass Einsatzfahrzeuge bei einem Anlassfall wertvolle Zeit verlieren", erklärt Eschenlohr weiter und sieht hier noch mehr Potenzial zur Aufklärungsarbeit.
Rettungsgasse: Das ist zu beachten
Muss in Österreich immer eine Rettungsgasse gebildet werden?
Ja. Sobald sich ein Stau bildet muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Absatz 6 des § 46 StVO lautet: "Stockt der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden (Rettungsgasse); diese Gasse darf, außer von Einsatzfahrzeugen, nur von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benutzt werden."
Darf ich auch den Pannenstreifen befahren?
Die Benutzung des Pannenstreifens ist zulässig, wenn die Bildung einer Rettungsgasse dies erfordert.
Was mache ich, wenn mein Auto mitten in der Rettungsgasse seinen Geist aufgibt?
Warnblinkanlage einschalten und ARBÖ-Pannen-Notruf 1-2-3 rufen.
Wie funktioniert die Rettungsgasse im Einmündungsbereich einer Autobahn oder Schnellstraße?
Fahrzeuge, die sich noch auf der Hauptfahrbahn vor dem Trenninselspitz befinden, ordnen sich schon am rechten Rand ein. Jene, die hinter dem Trenninselspitz (Einmündung) zum Stehen kommen, ordnen sich parallel zur Fahrbahn an den äußerst rechten Rand des Beschleunigungsstreifes ein. Dadurch wird immer eine Lücke im Einmündungsbereich bleiben, sodass die Einsatzfahrzeuge ungehindert in die Rettungsgasse einfahren können. Die Rampe wäre nur dann blockiert, wenn sich jemand quer auf die Rampe und eben nicht parallel zur Fahrbahn ganz rechts stellt.
Darf ich innerhalb der Rettungsgasse die Spur von rechts nach links wechseln?
Die Spur darf nur gewechselt werden, wen man sich auf der anderen Seite sicher einordnen kann und keine Einsatzfahrzeuge blockiert werden. Rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten der Verkehrsteilnehmer ist hier Voraussetzung!
Wie schaut's in einem Baustellenbereich aus, wo zwei Fahrspuren je Richtung baulich voneinander getrennt sind, wenn es bereits auf beiden Spuren staut und kein Platz zum Ausweichen ist?
Wenn man auf einen Stau in dieser Baustelle auffährt, bildet man so gut es geht die Rettungsgasse, d.h. man fährt nach links oder rechts, je nachdem auf welcher Spur man unterwegs ist.
(Quelle: salzburg24)