Rund 837.000 Hunde leben in Österreich – zum Beispiel als Familienmitglieder, Sportpartner, Lawinen- und Suchhunde oder Jagdhunde. Für Menschen mit Behinderung oder psychisch Erkrankte sind die treuen Vierbeiner aber noch mehr als das. Assistenzhunde helfen ihren Herrchen und Frauchen den Alltag möglichst selbstständig zu bewältigen.
Welche Arten von Assistenzhunden gibt es?
- Blindenführhunde: Sie führen blinde Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung sicher an jeden Ort. Sie zeigen z.B. Orientierungspunkte wie Treppen, Lifte oder Ampeln an oder leiten ihre Führer:innen durch den Verkehr.
- Servicehunde: Sie unterstützen Menschen, indem sie motorische Fähigkeiten wie das Betätigen von Lichtschaltern oder das Aufhaben von heruntergefallenen Gegenständen übernehmen und als Stützen zur Verfügung stehen.
- Signalhunde: Sie helfen gehörlosen oder hörbehinderten Menschen bei der Verständigung. Außerdem zeigen sie Haushaltsgeräusche wie Türklopfen oder Läuten, Wecker, Schreien eines Babys oder Feueralarm an.
Wie ein Salzburger Verein unterstützt
Die beiden Salzburger:innen Andreas Schmidauer und Julia Toal bilden Assistenzhunde aus. Mit ihrem Verein „Helfer auf Pfoten“, den sie im August gegründet haben, greifen sie Menschen unter die Arme, die dringend ein solches Tier brauchen. Denn der Bedarf sei groß, berichtet Schmidauer im SALZBURG24-Interview. „Wir sind gerade drauf und dran, Trainerkollegen auszubilden, damit auch hier mehr weitergeht.“
Außerdem stellen die beiden Kontakt zu Service-Clubs her oder teilen die Geschichte von Assistenzhunde-Interessent:innen in den sozialen Medien, die die Kosten von bis zu 30.000 Euro oft nicht alleine stemmen können. Einen Erfolg gibt es aktuell zum Beispiel aus dem Pinzgau zu vermelden, erzählt Schmidauer. Für ein Kind, das einen Assistenzhund benötigt, seien über Social Media in weniger als drei Wochen über 20.000 Euro gesammelt worden. „Die Familie selbst hat schon sehr viel gemacht und wir haben versucht, mitzuhelfen und den Aufruf online gestellt.“
Förderungen im Überblick
Außerdem helfen die beiden beim Organisatorischen. Darunter fallen etwa Antragsstellungen, zum Beispiel beim Sozialministerium. Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können dort nämlich eine Förderung erhalten. „Einen Unterschied zwischen körperlichen und psychischen Einschränkungen gibt es laut meinem Wissensstand nicht“, sagt Schmidauer. Der Zuschuss ist bei Blindenführhunden mit maximal 30.000 Euro bei Service- und Signalhunden mit maximal 10.000 Euro begrenzt. Das gilt allerdings nur, wenn man berufstätig ist und das Tier für einen leichteren Zugang zum Arbeitsplatz sorgt.
Für nicht erwerbstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden. In Salzburg gibt es auch das Teilhabegesetz. Dieses soll – wie der Name schon sagt – Menschen mit Behinderungen durch verschiedene Hilfeleistungen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Auch hier könne man versuchen, Förderungen zu bekommen, merkt Schmidauer an. Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes gibt es allerdings keinen.
Wann gilt ein Hund als Assistenzhund?
Bis man einen Hund offiziell Assistenzhund nennen darf, ist eine entsprechende Ausbildung erforderlich. Danach braucht es noch eine positive Teambeurteilung inklusive Zeugnis vom Messerli Forschungsinstitut. Mit der fünfstelligen Prüfziffer und Jahreszahl kann der Vierbeiner schließlich als Assistenzhund in den Behindertenpass eingetragen werden. Zuständig ist die örtliche Landesstelle des Sozialministeriumservice.
Mehr über die Ausbildung von Assistenzhunden und wie sie auch bei psychischen Erkrankungen helfen können, lest ihr hier.
(Quelle: salzburg24)