Grund dafür sind offenbar offene steuerrechtliche Fragen. Die beiden Parteien dürften sich damit wohl erneut vor Gericht treffen, schreiben die SN.
Urteile in Swap-Causa
Nach dem Schuldspruch gegen Schaden wegen Untreue im Juli 2017 und der Rechtskraft des Urteils im Oktober 2019 beschloss der Salzburger Gemeinderat im September 2020, die von der Stadt ausgelegten Kosten in der Höhe von 542.000 Euro vom Ex-Bürgermeister zurückzufordern. Die Stadt bot Schaden – wie zwei ebenfalls in der Swap-Causa verurteilten Spitzenbeamten – zunächst einen außergerichtlichen Vergleich an und wollte 260.000 Euro.
Das war dem Langzeitbürgermeister zu viel. Seine Pension sei als Folge der Verurteilung gekürzt worden. Er sei in einem Alter, wo er nicht mehr groß dazuverdienen könne, die Bank gebe ihm auch nicht mehr Berge von Krediten, sagte seine Rechtsanwältin Bettina Knötzl damals zur APA. Mehr als 200.000 Euro könne Schaden nicht leisten. Nachdem Bemühungen um eine Lösung zunächst zu keinem Ergebnis geführt hatten, kam es dann am 1. September 2021 doch zu einem bedingten Vergleich vor Gericht.
Schaden erklärte sich bereit, 250.000 Euro an die Stadt zurückzuzahlen – sollte der Verfassungsgerichtshof in einem damals noch offenen Verfahren in seinem Sinne entscheiden und die mit der Verurteilung einhergehende Pensionskürzung zurücknehmen. Das war dann aber nicht der Fall: Der VfGH lehnte die Beschwerde des Ex-Bürgermeisters ab. Doch dann einigten sich Schaden und die Stadt im Dezember in außergerichtlichen Gesprächen überraschend auf eine Summe von 230.000 Euro.
Bedenken steuerrechtlicher Natur
Nun aber tauchten offenbar Bedenken steuerrechtlicher Natur auf. Eine rechtliche Prüfung des Finanzamts im Zuge der mit den Spitzenbeamten getroffenen Vergleiche habe ergeben, dass die nachgelassene Summe bei Schaden als Einkommen gesehen werde und damit Einkommenssteuer zu leisten sei, sagte ein Sprecher von Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) zur APA. "Die Frage ist, ob die Stadt als früherer Dienstgeber abgabepflichtig ist." Man werde darum den bedingten Vergleich widerrufen – die Frist dafür endet am 1. März – und die Frage im Zuge von Neuverhandlungen klären.
Schaden-Anwältin zeigt wenig Verständnis
Dem Stadtsenat soll im Februar ein Amtsbericht vorgelegt werden, damit der bedingt geschlossene Vergleich fristgerecht widerrufen bzw. gekündigt wird. Gibt es dafür eine politische Mehrheit, wird das Verfahren am 20. April 2022 am Landesgericht Salzburg fortgesetzt. An den Vergleichen, die mit den zwei Spitzenbeamten des Magistrats geschlossen worden sind, ist laut dem Preuner-Sprecher übrigens nicht mehr zu rütteln. "Die Vergleiche sind rechtskräftig. Wir haben damals noch nicht gewusst, dass Einkommensteuer-Pflicht besteht."
Wenig Verständnis für den Schritt der Stadt zeigte heute Schaden-Anwältin Knötzl: "Ich denke, dass wir auch angesichts des Prozessrisikos für beide Seiten einen fairen Vergleich gefunden haben. Auch wenn der Betrag, den Schaden zahlen soll, immer noch ein Wahnsinn ist", sagte sie zur APA. Sie könne den angekündigten Widerruf auf jeden Fall nicht nachvollziehen. "Ich vermute dahinter politische Überlegungen, die sich mir entziehen." Immerhin habe der Ex-Bürgermeister der Stadt damals einen finanziellen Vorteil verschafft.
Der Swap-Prozess war ein Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Im Jahr 2007 hat die Stadt sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte an das Land Salzburg übertragen, ohne dass es dafür eine Gegenleistung gab. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht. Der Vorwurf lautete auf Untreue. Schaden erhielt – als einer von insgesamt sieben Angeklagten – drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Er verbüßte die Strafe mit elektronischer Fußfessel.
(Quelle: apa)