Sorge um "wertvollen Wohnraum"

Kampf gegen illegale Airbnb-Vermietung: Stadt Salzburg will Steuerberater und Makler ins Boot holen

Beim Kampf gegen illegale Kurzzeitvermietung an Touristinnen und Touristen will Salzburgs Stadtpolitik nun auch Maklerinnen und Makler sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater ins Boot holen. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 23. September 2025 11:03 Uhr
Seit dem 1. August gelten strengere Regeln für die touristische Kurzzeitvermietung von Wohnraum in der Stadt Salzburg. Die Politik will künftig auch Makler:innen und Steuerberater:innen ins Boot holen, denn immer wieder würden Immobilienbesitzerinnen und -besitzer auf deren Anraten ihre Wohnungen touristisch vermieten und sich damit „rechtlich auf dünnem Eis bewegen“.
SALZBURG24 (KAT)

Seit 2022 geht Salzburgs Stadtpolitik – darunter Vizebürgermeister Kay-Michael Dankl (KPÖ Plus) – gegen die touristische Kurzzeitvermietung von Wohnraum auf Plattformen wie Airbnb vor. Dadurch soll „wertvoller Wohnraum“ zurückgewonnen werden, bekräftigte Dankl einmal mehr am gestrigen Montag in einer Aussendung. Künftig will er beim Kampf gegen illegale Kurzzeitvermietung zwei Berufsgruppen ins Boot holen, deren Geschäft sich um Immobilien dreht: Makler:innen und Steuerberater:innen.

Dankl habe sich bereits in einem Schreiben an die Präsidenten der Salzburger Wirtschaftskammer und der Standesvertretung der Steuerberater:innen gerichtet. Diese sollen ihre Mitglieder für die aktuelle Gesetzeslage sensibilisieren: „Leider stoßen wir immer wieder auf Immobilienbesitzer, die auf Anraten ihres Steuerberaters oder Maklers eine Wohnung an Touristen vermietet haben – und damit geltendes Recht verletzt haben. Dabei fallen mitunter saftige Strafen für die Wohnungseigentümer an“, führt Dankl aus.

Seit dem 1. August ist es bereits strafbar, touristische Kurzzeitvermietung ohne eine entsprechende Bewilligung anzubieten. Zuvor mussten Gemeinden Tourist:innen mit dem Koffer in der Hand in der jeweiligen Wohnung antreffen. Sollten die Kontrollorgane jetzt tatsächlich Gäste antreffen, gilt der zweifache Strafrahmen von bis zu 50.000 Euro pro Verstoß und Wohnung. 

Wann ist Kurzzeitvermietung über Airbnb und Co erlaubt?

Die Stadt Salzburg habe bisher keine einzige Bewilligung für eine touristische Kurzzeitvermietung im Sinne des Raumordnungsgesetzes erlassen. Legal ist das Anbieten also nur noch, wenn eine Ausnahme gilt – und diese werden laut Dankl schrittweise weniger: 

  • Wohnungen, die bereits vor 2018 nachweislich rechtmäßig touristisch genutzt wurden, dürfen es weiterhin bleiben. Die Beweispflicht wurde aber gesetzlich verschärft. 
  • Wohnungen in alten Apartmenthäusern, die schon vor 1973 offiziell als solche bewilligt wurden, gelten als Ausnahme.
  • Landwirtschaftliche Betriebe dürfen Gästezimmer am Hof anbieten.
  • Privatzimmervermietung bleibt weiterhin möglich – nicht für ganze Wohnungen, sondern nur für einzelne Räume in der eigenen Wohnung. Sie ist allerdings nur erlaubt, wenn Vermieter:innen selbst in der Wohnung wohnen und keine Hilfskräfte eingesetzt werden. Es sind maximal zehn Betten gestattet.
  • Erlaubt wäre die touristische Nutzung theoretisch in ausdrücklich ausgewiesenen Zweitwohnungsgebieten. Solche gibt es in der Stadt Salzburg aber nicht.

Wer seine Eigentumswohnung kurzfristig an Gäste vermieten möchte, braucht aber mehr als eine Genehmigung nach dem Raumordnungsgesetz. Die touristische Nutzung gilt als Widmungsänderung. Dafür braucht es zusätzlich die Zustimmung aller Eigentümer:innen der Wohnanlage. Ist diese nicht vorhanden, kann jede Miteigentümerin und jeder Miteigentümer zivilrechtlich dagegen vorgehen, etwa mittels einer Klage oder einer Unterlassungsforderung.

Vielen Vermieterinnen und Vermietern sei nicht bewusst, dass sie sich mit Kurzzeitvermietungen rechtlich auf dünnem Eis bewegen, heißt es vonseiten der Stadt Salzburg. „Wer Wohnungen an Gäste vermieten möchte, sollte sich daher rechtlich absichern und im Zweifel nachfragen, bevor Probleme entstehen.“ Für Auskünfte und Beratung steht die bei der Stadt Salzburg eingerichtete Dienststelle „Überprüfung Zweckentfremdung von Wohnungen“ zur Verfügung.

75 Anzeigen im Vorjahr

Im heurigen März zog Dankl bereits bei einer Pressekonferenz Bilanz über die vergangenen drei Jahre. In der Zeit von 2022 bis Ende 2024 seien insgesamt 692 Fälle von der eigens eingerichteten Dienststelle bearbeitet worden, die aufgrund einer Registrierung bekannt waren. Hinzugekommen seien 227 Anzeigen aus der Bevölkerung und 44 Meldungen, die über die im vergangenen Herbst eingerichtete Meldeplattform zustande kamen. Im Vorjahr gab es insgesamt 75 Anzeigen. „In 109 Fällen wurde die Kurzzeitvermietung eingestellt. Diese Wohnungen können wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden“, berichtete Dankl.

(Quelle: salzburg24)

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