Bereits 1.000 Anträge

Investförderung für landwirtschaftliche Betriebe

Veröffentlicht: 27. September 2019 14:32 Uhr
Arbeitserleichterung, Tierwohl und Bürokratieabbau: Davon profitieren landwirtschaftliche Unternehmen, die die Investförderung des Landes in Anspruch nehmen.

"Wir haben in weniger als drei Jahren 1.000 Anträge erhalten und bereits 576 Projekte abgewickelt und ausbezahlt. Das ist österreichweit und auf EU-Ebene Vorbild für die Entbürokratisierung", so Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) in einer Aussendung.

Investförderung hilft bei Errichtung von Stall

Ein Betrieb, der von der Investförderung profitiert, ist der Mühlbauernhof in Ebenau (Flachgau). Ein neuer Jungrinderstall mit Heuboden und ein Düngerlager wurden mit Unterstützung des Landes errichtet. „Ohne viel Eigenleistung wäre eine Investition wie diese aber auch nicht möglich gewesen“, ist Betriebsleiterin und Bäuerin Maria Höpflinger überzeugt. Mit ihrem Mann betreibt sie die Bio-Milchwirtschaft mit 33 Kühen und bietet auch Urlaub am Bauernhof an.

Daten und Fakten zur Investförderung:

  • Seit 16. Jänner 2017 wurden 1.000 Anträge eingereicht.
  • 576 Projekte wurden bereits abgewickelt und ausbezahlt.
  • Die anrechenbaren Kosten betragen 17,4 Millionen Euro.
  • Daraus ergibt sich eine Fördersumme von 4,6 Millionen Euro, die bereits ausbezahlt wurde.
  • Mit 40 Prozent am häufigsten wurden Anträge für Stallmaßnahmen gestellt. Darauf folgen Heu- und Strohlager sowie Maßnahmen auf Almen und in der Direktvermarktung.
  • Das Programm wird bis Ende 2020 laufen und kann weiterhin beantragt werden.

Arbeitserleichterung für Salzburger Bauern

Die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen ist für kleinstrukturierte landwirtschaftliche Betriebe ein wichtiges Thema. Es stehen oft nur wenige Arbeitskräfte am Hof zur Verfügung, jede Arbeitserleichterung macht kleine Höfe zukunftsfähiger. Die Förderung zielt besonders darauf ab, das Wohl der Tiere zu steigern, zum Beispiel durch Freilaufställe oder Außenklimaställe. Für besonders tierfreundliche Stallbauten gibt es eine höhere Unterstützung von 30 Prozent, ansonsten sind es 25 Prozent.

Abrechnung nach Pauschalkostensätzen

Der Antrag umfasst lediglich vier Seiten, die Abrechnung erfolgt bei baulichen Maßnahmen nach Pauschalkostensätzen. Für Landwirte und Verwaltung entsteht erheblich weniger Aufwand. Dieser stand früher vor allem bei kleineren Projekten oft nicht mehr in Relation zur Höhe der Auszahlung.

(Quelle: salzburg24)

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