Die streng geschützten Raubtiere können damit seit 00.00 Uhr legal bejagt werden. Die Abschusserlaubnis gilt in einem Radius von zehn Kilometern um den jeweils letzten festgestellten Nutztierriss – und das stets für vier Wochen lang.
Zonen für Abschuss von Wölfen
De facto sind die Zonen, in denen der Wolf getötet werden kann, aber größer: "Endet der 10-Kilometer-Radius inmitten eines Jagdgebietes, ist die Entnahme im gesamten Jagdgebiet und nicht nur in jenem Jagdgebietsteil, der innerhalb des Radius liegt, zulässig", heißt es in der Verordnung, die automatisch mit 15. November endet.
Astrid Rössler: "Abschuss sofort stoppen"
Der Verordnungsentwurf und die einwöchige Begutachtungsfrist haben diese Woche für harsche Kritik von Seiten des Naturschutzes geführt. Die Bewilligungen seien nicht EU-rechtskonform und erlaubten faktisch willkürliche Abschüsse der Tiere. Zugleich seien Alternativen wie Herdenschutzmaßnahmen nicht oder nur ungenügend berücksichtigt worden.
Dabei stärkt der VwGH die Kritik der Umwelt-NGOs und stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass Verordnungen zur Tötung von Wolf & Co nicht rechtskonform sind. Vonseiten der Grünen zeigte sich deren Umweltsprecherin Astrid Rössler erfreut über den VwGH-Entscheid. "Damit steht endgültig fest, dass auch die Salzburger Verordnungen zum Abschuss von Wölfen und Fischottern rechtswidrig sind. Die zuständige Jagdreferentin ist gut beraten, den Abschuss sofort zu stoppen."
Die angesprochene Jagdreferentin, LH-Stv. Marlene Svazek (FPÖ), widerspricht. Das Urteil habe vorerst keine Auswirkung auf Salzburg, wird sie in einem Bericht der "Salzburger Nachrichten" zitiert. Das Urteil beziehe sich auf eine Fischotter-Verordnung in Niederösterreich, dass es für ganz Österreich gelte, sei einer Interpretation seitens der WWF.
(Quelle: apa)