Gastronomie

Keine Registrierungs-Pflicht in Salzburgs Lokalen

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird es im Bundesland Salzburg vorerst keine Registrierungspflicht in Lokalen geben. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 30. September 2020 09:23 Uhr
Im Bundesland Salzburg wird es vorerst keine corona-bedingte Registrierungspflicht in der Gastronomie geben. Die Regelung sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht umsetzbar, teilte Franz Wieser vom Landesmedienzentrum gegenüber SALZBURG24 mit.

Während sich in Wien oder im benachbarten Deutschland Gäste in der Gastronomie bereits bei ihrem Besuch registrieren müssen, hält man sich in Salzburg hier noch zurück. "Unsere Juristen sind zu der Auffassung gekommen, dass die Registrierungspflicht so nicht möglich ist", gibt Franz Wieser im Gespräch mit S24 an. Das Covid-Maßnahmengesetz biete hier ebenfalls keine Möglichkeit.

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Registrierungspflicht wichtig für Contact-Tracing

Im Falle eines positiven Corona-Tests sei die Registrierungspflicht zur Rückverfolgung der Kontakte laut Wieser eine sinnvolle Maßnahme. Wirte und Gastronomen könnten selbstständig ihre Gäste zur Registrierung auffordern, eine Empfehlung seitens des Landes gäbe es dafür aber nicht.

Anschober für bundesweite Lösung

Eine Gastro-Registrierungspflicht wie in Wien hält Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) auch für ganz Österreich für vorstellbar. "Wir hätten das für das Covid-Maßnahmengesetz geplant gehabt, aber da hatten Datenschützer Bedenken, dass dies nicht machbar sei. Wien versucht das jetzt erneut mit einem sehr spezifischen Zugang. Wir werden uns das anschauen. Wenn es datenschutzrechtskonform ist, dann ist es ein unterstützenswerter Weg", wird Anschober zitiert.

Salzburg: Frühere Sperrstunde wird evaluiert

In Salzburg will man in einem nächsten Schritt die Auswirkungen der Vorverlegung der Sperrstunde evaluieren. Noch sei es zu früh, hier Angaben zu machen, teilt Wieser mit. Die seit 25. September geltende Regelung ist vorerst auf drei Wochen befristet. Erste Effekte sollen in der Woche ab 12. Oktober feststellbar sein.

(Quelle: salzburg24)

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Von SALZBURG24 (KAT)
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