Diese Bilanz zog der VKI am Dienstag in einer Aussendung. Die meisten Musterprozesse, die für Liftkartenbesitzer angestrengt worden seien, hätten mit der Zahlung geendet, sagte VKI-Jurist Maximilien Kemetmüller zur APA.
Erstattung noch möglich
Durch die Pandemie musste der Liftbetrieb im Winter 2019/2020 am 16. März 2020 beendet werden, die Saisonkartenbesitzer hatten aber bis zum ursprünglich geplanten Ende des Liftbetriebs im Frühjahr bezahlt. Rückforderungen seien nach wie vor möglich: "Es ist noch Zeit, das Geld für die vorzeitig beendete Saison anteilig zu verlangen", verwies Kemetmüller auf eine dreijährige Verjährungsfrist. Einen entsprechenden Musterbrief stellt der VKI zur Verfügung.
Laufendes Verfahren gegen Ski amade
Offen ist laut Kemetmüller noch ein Verfahren gegen die Ski amade GmbH, das mittlerweile in der zweiten Instanz ist. In erster Instanz hatte das Bezirksgericht St. Johann im Pongau der vierköpfigen Familie - analog zur Verkürzung der Saison um 49 Tage bzw. 24 Prozent - eine Rückerstattung von 24 Prozent des ursprünglich bezahlten Ticketpreises zugesprochen.
(Quelle: apa)