"Nach sorgfältiger Überlegung und eingängigen Prüfungen ist jetzt der Weg für finanzielle Unterstützung in Notlagen und eine vereinfachte Abwicklung frei. Für all jene Salzburgerinnen und Salzburger, die aufgrund der Corona-Krise ihren Job verloren haben oder in Kurzarbeit geschickt wurden, wird die Antragstellung für die Wohnbeihilfe vereinfacht", so die Landesrätin.
Wenn ein Anspruch besteht, wird natürlich wie bisher vom Zeitpunkt der Antragstellung weg die Höhe der Wohnbeihilfe berechnet. Wird diese bereits bezogen, erfolgt eine Umstellung ab dem ersten des Folgemonats auf das aktuelle Einkommen, und die Beihilfe erhöht sich dementsprechend. Die Antragstellung ist ab kommender Woche, nach Beschlussfassung im Landtag, möglich.
Hilfe auch für Selbstständige in Salzburg
Nicht nur Arbeitnehmer und Angestellte erfahren hier schnelle Hilfe, auch die stark betroffene Gruppe der Selbstständigen und Ein-Personen-Unternehmen werden hier unterstützt. "Auch diesen Wirtschaftstreibenden werden wir unter die Arme greifen. So werden sich hier die Nachweismodalitäten ändern. Für eine Berechnung werden lediglich 50 Prozent des Einkommens laut Steuerbescheid des zuletzt veranlagten Kalenderjahres herangezogen", so die Wohnbaulandesrätin.
Auch beim Einbringen der Nachweise wird es Kulanzregelungen geben: So soll es auch möglich sein, neben einem erforderlichen Mindestmaß gewisse Unterlagen im Nachhinein zu erbringen.
Wohnbauförderung: Erleichterung bei Rückzahlungen
Weitere Erleichterungen gibt es für all jene, für die Rückzahlungen von Darlehen oder Annuitätenzuschüssen zur Herausforderung werden. "Wir wollen auch hier schnelle Hilfe ermöglichen, um den existenzbedrohenden Härten entgegenzuwirken. So werden nun Raten unbürokratisch und ausreichend lange gestundet. Die Laufzeit des Darlehens verlängert sich, und es entstehen daraus keine Verzugszinsen", so Landesrätin Klambauer. Betroffene müssen dafür einen Antrag stellen.
(Quelle: salzburg24)