Salzburg

Land Salzburg richtet Fundtierdatenbank ein

Nur etwa 20 Prozent aller gedundenen Katzen können an ihre Besitzer zurückgegeben werden.
Veröffentlicht: 20. August 2012 11:42 Uhr
Das Land Salzburg betreibt unter http://www.fundtiere.salzburg.at/ eine Fundtierdatenbank. Wie schnell ein gefundenes Tier vermittelt wird, hängt sehr stark von der Tierart ab und davon, ob es sich um ein Fundtier im eigentlichen Sinne handelt oder ob das Tier von seinem Besitzer ausgesetzt wurde.

"Uns ist es wichtig, dass Fundtiere möglichst rasch wieder an ihre Besitzer zurückgegeben werden können beziehungsweise eine neue Heimat finden. Die Fundtierdatenbank des Landes ist ein wichtiges Instrument, um den besorgten Besitzern die Suche nach ihrem entlaufenen Haustier zu erleichtern", sagte der für Tierschutz zuständige Landesrat Sepp Eisl heute, Montag, 20. August.

Hunde oft nur wenige Stunden im Tierheim

Bei den Hunden können zwischen 80 und 90 Prozent der gefundenen Tiere an den Besitzer zurückgegeben werden. Die Verweildauer der Hunde, die ins Tierheim gebracht werden, beträgt oft nur wenige Stunden bis maximal fünf Tage. In Einzelfällen, wenn der Besitzer beispielsweise verreist war, kann es jedoch auch länger dauern, bis das Tier wieder abgeholt wird. Werden Hunde nicht gesucht, da sie von ihrem Besitzer ausgesetzt wurden und somit keinen offiziellen Besitzer mehr haben, kann die Verweildauer bis zu einer Weitervermittlung an einen neuen Besitzer natürlich bedeutend länger sein.

Die Verweildauer der Hunde, die an einen neuen Besitzer weitermittelt werden, ist wiederum von verschiedenen Faktoren abhängig. So können zum Beispiel kleinere Rassen und jüngere Tiere deutlich schneller vermittelt werden als größere Rassen und ältere Tiere. Auch der Gesundheitszustand nimmt Einfluss auf die Dauer der Weitervermittlung. Besondere Sorgfalt ist bei der Vermittlung chronisch kranker Tiere angebracht, da neben zusätzlichem zeitlichem Aufwand auch erhebliche finanzielle Belastungen auf den zukünftigen Besitzer zukommen können. Diese Punkte sind bereits im Vorfeld entsprechend abzuklären.

Nur wenige Katzen werden zurückgegeben

Bei den Katzen können im Gegensatz zu den Hunden nur zehn bis 20 Prozent der Fundtiere an den Besitzer zurückgegeben werden. Auch die Verweildauer der Katzen, die ins Tierheim gebracht wurden, ist länger. Schließlich ist es nicht unüblich, dass Katzen mehrere Tage nicht nach Hause kommen, und somit beginnt der Besitzer mit der Suche meist erst sehr spät.

Tiere oft vor Tierheim ausgesetzt

Andere Heimtiere, wie Kaninchen, Meerschweinchen, Frettchen, Kleinnager, Vögel und Reptilien, werden nur in rund fünf Prozent der Fälle vom Besitzer abgeholt. Zu einem sehr hohen Prozentsatz muss bei diesen Tieren davon ausgegangen werden, dass sie ausgesetzt wurden. Es ist keine Seltenheit, dass Kleintiere, wie Kaninchen und Meerschweinchen, in Schachteln einfach vor die Tore des Tierheims gestellt werden.

Fundtierdatenbank: Alle gefundenen Tiere

Die zentrale Fundtierdatenbank des Landes Salzburg ermöglicht es den Besitzern, rasch einen Überblick über alle im Land Salzburg gefundenen Tiere zu bekommen. So kann das Heimtier schnell wiedergefunden werden. Auch können sich an einem Tierheimtier Interessierte bereits im Vorfeld über die aktuell im Tierheim untergebrachten Tiere informieren.

Eine Weiterleitung der Daten von der Fundtierdatenbank des Landes Salzburg in andere private Datenbanken ist nicht vorgesehen. Die registrierten Tiere werden also nicht in öffentliche und internationale Datenbanken wie "AnimalData", "PetCard" und "IFTA" eingetragen.

Schreibrechte und Leserechte in der Heimtierdatenbank des Bundes haben alle Bezirksverwaltungsbehörden und alle Gemeinden, die einen entsprechenden Zugang über ihren Portalverbund angefordert haben. Die Suchfunktion steht hingegen allen Internetnutzern zur Verfügung.

Verwahrer, die einen bestehenden Verwahrungsvertrag mit dem Land Salzburg abgeschlossen haben, können direkt auf die Fundtierdatenbank mit Schreibrechten zugreifen und die bei ihnen untergebrachten Tiere verwalten. Werden Fundtiere bei anderen Verwahrern untergebracht, so erfolgt die Eintragung in die Fundtierdatenbank durch die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder die Tierschutzombudsstelle. Durch dieses System soll eine möglichst zeitnahe Kundmachung des Fundes des Tieres garantiert werden.

(Quelle: salzburg24)

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