Anzeige erstattet - was nun?
Gewalt vorbeugen
„Mit Anzeige und Strafe eines Täters ist es noch nicht getan. Der wichtigste Punkt bei Gewaltdelikten ist die Vermeidung weiterer Übergriffe“, so Wieser. „Im Rahmen der Bewährungshilfe ist es unsere Aufgabe, gemeinsam mit den Verantwortlichen die Tat zu erheben und Strategien zu entwickeln, um so etwas künftig zu verhindern.“ Zentral sei dabei die Deliktverarbeitung. „Man kann die Handlung des Straffälligen wie einen Zug betrachten. Man muss den Zeitpunkt finden, bis zu dem ausgestiegen und die Tat verhindert werden kann.“ Dazu werden etwa Handlungspläne für vergleichbare Situationen ausgearbeitet.
Nachholbedarf beim Opferschutz
Innerhalb der ersten drei Jahre nach der Betreuung würden etwa 70 Prozent der Täter straffrei bleiben. „Das ist zwar ein erfreuliches Ergebnis, aber man darf nicht vergessen, dass ein Drittel eben doch wieder straffällig wird. Jede einzelne Situation, in der Gewalt verhindert wird, rechtfertigt unsere Arbeit.“ Beim Opferschutz sieht Wieser aber sehr wohl Luft nach oben. „Die jüngsten Vorkommnisse zeigen, dass hier mehr getan werden muss. Es muss alles daran gesetzt werden, solche Fälle so gut es geht zu verhindern.“
Schwerpunkt Beziehungstaten
Bei Beziehungstaten sei es ganz klar so, dass überwiegend Frauen die Opfer sind. „Die Grenzen bei Gewalt in Beziehungen sind sehr fließend. Häufig werden die Handlungen vom Täter nicht als gewalttätig gesehen, was sie aber nun mal sind. Das ist aber keine Rechtfertigung“, so Wieser.
Der Verein Neustart kooperiert mit Gewaltschutzzentren und Frauenhäusern, um sowohl Täter als auch Opfer von Beziehungstaten zu betreuen. „Leider ist es bei Übergriffen in Beziehungen oft so, dass Betroffene die Taten verdrängen oder rechtfertigen. Angst vor dem Täter ist auch ein häufiger Grund, weswegen sich Opfer nicht auf ein Verfahren einlassen.“
Schutz und Hilfe
Zur ersten Hilfe steht Betroffenen der Frauennotruf Salzburg unter 0662 88 11 00 rund um die Uhr zur Verfügung. Auch Frauenhäuser dienen gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern jederzeit als Anlaufstellen für Schutz, Unterkunft, Verpflegung und Beratung.
(Quelle: salzburg24)