Ein kleines Blutschwämmchen im Gesicht war der Grund, weshalb Davids Eltern mit ihm ins Krankenhaus fuhren. Er hatte es sich beim Spielen aufgekratzt und blutete. Die Eltern wollten laut "Falter" eine Infektion vorbeugen und fuhren ins Krankenhaus. Die Ärzte untersuchten das Kind und entschieden schließlich - trotz des Wissens, das David zuvor gegessen hatte - das Kleinkind noch am selben Tag zu operieren.
Bub erstickt am OP-Tisch
Das Schwämmchen sollte verödet werden, in kleiner Eingriff. Während der Operation erbricht David und atmet das Erbrochene ein. Die Ärzte haben das laut Bericht nicht rechtzeitig bemerkt, der Bub erstickte. Zehn Tage später wird die künstliche Beatmung des hirntoten Kleinkindes abgeschalten.
Kein EKG verwendet
Der Gerichtsakt zeigt auf, dass während der Anästhesie kein EKG angelegt wurde, um das Herz des Kindes zu überwachen. "Nicht notwendig", habe der zuständige Anästhesist befunden. Eine Oberärztin, die David reanimierte soll später ausgesagt haben, dass alle im OP in Schockstarre waren und nicht aktiv gearbeitet wurde.
Koehler: "Wollen Klarheit schaffen"
Der ärztliche Direktor Jürgen Koehler verspricht gegenüber SALZBURG24 Aufklärung: "Ich möchte versichern, dass wir sämtliche notwendigen Schritte unverzüglich eingeleitet haben, um vollumfängliche Aufklärung der Umstände zu forcieren. Wir wollen für die Eltern und auch für uns Klarheit schaffen." Die vollständige Stellungnahme des Landeskrankenhauses findet ihr HIER.
Gutachter kritisiert Salzburger Ärzte
Die Eltern stellten privat einen Gutachter an, der den Fall untersuchte. Anästhesist Matthias Thöns kritisiert das Vorgehen der Ärzte in dem Fall. Laut ihm habe kein Notfall bestanden, nur das würde rechtfertigen, ein nicht nüchternes Kind zu operieren.
Mutter: "Kind umgebracht"
Das Landeskrankenhaus sicherte in dem Fall volle Transparenz zu, keiner der betroffenen Ärzte sei aber suspendiert worden. Von Seiten des Lkh liege "jedenfalls kein grobes Verschulden vor". Entschädigung sei den Eltern keine angeboten worden. Die Eltern selbst beklagen, dass ihr Bub der "medizinischen Überversorgung" zum Opfer gefallen sei. Die Mutter sagt: "Man hat unser Kind mit allen Mitteln der Medizin umgebracht. Aber die Ärzte dürfen keine Fehler einbekennen."
Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits in dem Fall, sie wurde nach dem Tod des Buben vom Landeskrankenhaus verständigt. Die Justiz warte derzeit noch auf Gutachten, heißt es im "Falter".
(Quelle: salzburg24)