Corona-Absagen

Musterklage gegen Salzburger Festspiele abgewiesen

Veröffentlicht: 03. Mai 2024 13:11 Uhr
Die Musterklage eines Zusatzchoristen gegen den Salzburger Festspielfonds wurde heute abgewiesen. Dementsprechend stehen dem Kläger keine Ansprüche im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 coronabedingt erfolgten Absagen zu.

Die Klage eines Zusatzchoristen der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gegen den Salzburger Festspielfonds wurde in allen Punkten abgewiesen. Das gaben die Festspiele am Freitag bekannt. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien habe bestätigt, dass dem Kläger keine Ansprüche im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 coronabedingt erfolgten Absagen zustehen, wie es in einer Aussendung heißt.

"Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass zwischen dem Kläger und der beklagten Partei kein Vertragsverhältnis bestanden hat", so der anwaltliche Vertreter des Salzburger Festspielfonds, Michael Pallauf. Alle von "Art but Fair United" und Kammersänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke vorgebrachten Anschuldigungen gegen die Salzburger Festspiele und deren Direktoriumsmitglieder Markus Hinterhäuser und Lukas Crepaz hätten sich damit "als unrichtig und vollkommen haltlos herausgestellt".

(Quelle: apa)

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