Die Grünen haben am Dienstag in einer Aussendung auf zwei weitere drohende Verschlechterungen für den Natur- und Artenschutz hingewiesen. So würden durch die Gesetzesnovelle Mager- und Trockenwiesen anders definiert werden. "Das hätte zur Folge, dass circa 80 Prozent dieser Flächen zukünftig nicht mehr als Mager- oder Trockenstandorte gelten und damit nicht mehr geschützt wären", teilte die grüne Klubchefin im Landtag, Martina Berthold, mit. Das Artensterben werde dadurch massiv weitergehen. Die Flächen gelten als wichtiger Lebensraum für gefährdete Schmetterlinge und Wildbienen. Gleichzeitig drohe den ungeschützten Flächen die Versiegelung.
Zugleich soll für bestehendes Bauland kein Biotopschutz mehr gelten. "Ich sehe hier keinen Zusammenhang mit Erneuerbaren Energien, im Gegenteil", sagte Berthold, die einen Dienst an großen Bauunternehmen vermutet: "Schwarz-Blau geht es nicht um die Energiewende. Sie nutzen den Klimaschutz nur als Deckmantel, um massive Einschnitte in den Naturschutz zu rechtfertigen."
Salzburger Naturschutzgesetz als ÖVP-Projekt
Die Änderungen im Naturschutz- und im Landesumweltanwaltschafts-Gesetz sind ein ÖVP-Projekt, dass die Volkspartei am liebsten schon vor der Landtagswahl 2023 umgesetzt hätte. Dies scheiterte im Widerstand der Grünen, damals noch Koalitionspartner. Mit der FPÖ hat die Volkspartei nun aber einen neuen Partner mit im Boot, der die Pläne unterstützt. Das Gesetz hätte schon zu Jahresanfang in Kraft treten sollen, es wurden aber noch zahlreiche Änderungen und Abweichungen zum ursprünglichen Entwurf vorgenommen. Im Zuge der Begutachtung langten fast zwei Dutzend Stellungnahmen ein.
Novelle: Erneuerbare Energien vor Naturschutz
Kernpunkt der Novelle ist, dass Anlagen Erneuerbaren Energien in Salzburg ein Vorrang gegenüber Naturschutzinteressen eingeräumt wird. Das gilt nicht nur für den Bau und Betrieb der Kraftwerke selbst, sondern auch für die dafür erforderlichen Zufahrtswege, Netzanschlüsse und Speicheranlagen. Die Landesregierung argumentiert die Änderungen mit der besonderen Bedeutung, die der Erzeugung von Strom und Gas aus erneuerbaren Energiequellen wegen des Klimawandels zukommt. Dazu hätten die in der jüngeren Vergangenheit steigenden Energiepreise zu sozialen und wirtschaftlichen Belastungen geführt.
In - noch auszuweisenden - sogenannten "Beschleunigungsgebieten" sollen die Bewilligungs- und die Anzeigepflicht von Projekten entfallen. Außerhalb der "Beschleunigungsgebiete" ändert sich gegenüber der bestehenden Rechtslage für Kraftwerksneubauten nichts, für Nebenanlagen ab einer gewissen Größe entfällt aber die Bewilligungspflicht zugunsten einer Anzeigepflicht.
Der Fokus liegt neben Wind-, Sonnen- und Wasserkraft auch auf geothermischer Energie, Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Darüber hinaus führt das Gesetz auch Osmose-Kraftwerke und - etwas befremdlich - "Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie" an.
Neu ist auch, dass die Beiziehung von nicht amtlichen Sachverständigen in Verfahren zulässig bzw. erleichtert wird, was schon in der Vergangenheit für Kritik von Naturschutzorganisationen sorgte. Zugleich verliert die Landesumweltanwaltschaft ihr Revisionsrecht bei der Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Namhafte Natur- und Umweltorganisationen hatten immer wieder gegen die Pläne der Landesregierung protestiert, die finale Abstimmung über die Novelle findet im Landtag nach der Sommerpause statt.
(Quelle: apa)