Pinzgau

Rechtsstreit über Sonntagsöffnung endet mit Vergleich

Das Unternehmen muss zahlen.
Veröffentlicht: 27. April 2016 10:52 Uhr
Drei ADEG-Großmärkte hatten in Bad Gastein, Altenmarkt (Pongau) und Maishofen (Pinzgau) am 27. Dezember aufgesperrt. Das zog einen Rechtsstreit wegen verbotener Sonntagsöffnung nach sich. Nun wurde das Verfahren mit einer 70.000-Euro-Zahlung beigelegt.
SALZBURG24 (Florian Gann)

Der Rechtsstreit zwischen der Gewerkschaft und der ADEG Zell am See wegen verbotener Sonntagsöffnung ist nun mit einem Vergleich beendet worden. Das Unternehmen unterzeichnete eine Unterlassungserklärung und muss die Prozesskosten tragen. Drei Gastronomie-Großmärkte in Bad Gastein, Altenmarkt und Maishofen hatten am Sonntag, den 27. Dezember 2015, zwischen 7 und 13 Uhr ihre Türen geöffnet.

Sonntagsöffnung und "verhungernde Touristen"

Die Geschäftsführung hatte das damit begründet, dass es nach den Weihnachtsfeiertagen bei den Gastronomen und Hoteliers in den Salzburger Tourismusgebieten den Bedarf für einen Einkauf gebe. Bei der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) hatte das für Unverständnis gesorgt. "Was in ganz Österreich kein Problem war, mutierte im Pinzgau und Pongau zur Frage, ob Touristen verhungern müssten", erklärte Gerald Forcher von der GPA-djp Salzburg.

Strafe und Vergleich für einen offenen Sonntag

Das Handelsunternehmen hat nach der Sonntagsöffnung eine Verwaltungsstrafe von 70.000 Euro bezahlen müssen. Das Arbeitsinspektorat erstattete zudem Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft, die Gewerkschaft führte zugleich ein Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs in Wien. Mit der Unterlassungserklärung stimmte die GPA-djp nun dem gerichtlichen Vergleich zu. Die Prozesskosten übernimmt laut einer Aussendung der Arbeiterkammer die Betreiberin. Die AK begrüßt darüber hinaus die Einigung.

"Sonntag muss der Familie gehören"

„Der Sonntag muss der Familie, der Freizeit und der Erholung zur Verfügung stehen. Eine generelle Sonntags-Öffnung im Handel kommt daher nicht in Frage", so AK-Präsident Siegfried Pichler. „Wir können und wollen auch in Zukunft kein Aufweichen des arbeitsfreien Sonntags abseits der bereits jetzt bestehenden Gesetzeslage dulden. Die jetzige Regelung reicht vollkommen aus und wird auch den Bedürfnissen des Tourismus gerecht“, meinte Pichler mit dem Hinweis auf die Folgewirkungen einer Aufweichung: „Die Konsequenzen wären fatal und würden dazu führen, dass der arbeitsfreie Sonntag immer mehr zur Ausnahmeerscheinung wird. Wir bekennen uns dazu, den Sonntag auch in Zukunft und insbesondere auch im Handel arbeitsfrei zu halten. Denn: „Der Sonntag muss den Familien, der Freizeit und Erholung vorbehalten bleiben“, so Pichler abschließend.

(SALZBURG24/APA)

(Quelle: salzburg24)

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