Veröffentlicht: 22. Juni 2012 16:19 Uhr
Ein Hotelier aus dem Pinzgau ist am Freitag in einer Berufungsverhandlung am Landesgericht Salzburg vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Eine Urlauberin aus Deutschland soll sich im Februar 2010 in einem Whirlpool des Hotels mit einem giftigen Nasskeim infiziert haben und daran verstorben sein (SALZBURG24 hat berichtet).
Tod durch Infektion im Whirlpool
Die 49-jährige Touristin aus Regensburg in Bayern war im Februar 2010 für einige Tage in das Wellnesshotel im Salzburger Saalachtal eingecheckt. Das Paar nächtigte in einer romantischen Blockhütte, die mit einer Wanne mit Whirlpool-Düsen ausgestattet war. Doch just die Entspannung im blubbernden Wasser dürfte der Frau zum Verhängnis geworden sein. Laut Anklage hat sich die Frau in der Wanne mit dem giftigen Bakterium "Pseudomonas Aeruginosa" angesteckt. Noch im Urlaub klagte dieUnzureichende Wartung als Ursache
Eine Untersuchung förderte später eine hohe Bakterienkonzentration im Nassbereich der Hütte zutage. Laut einem Hygienegutachter habe der Hotelier die Wanne nur unzureichend gewartet, Reinigung und Wartung hätten nicht den Vorgaben der ÖNORM entsprochen. Der Pinzgauer wurde deshalb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und am 15. Februar 2012 in erster Instanz am Bezirksgericht Saalfelden zu einer bedingen Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Der Verteidiger des Hoteliers, Roman Wagner, berief damals gegen das Urteil. "Es war ein tragischer Todesfall, für den keiner etwas kann", betonte er am Freitag in der Berufungsverhandlung. "Mein Mandant hat alles getan, damit es eben nicht zu einerHotelier als nicht schuldig befunden
Der Berufungssenat schloss sich dieser Argumentation nicht an. "Es ist unstrittig, dass die Wanne nicht der ÖNORM entsprechend gereinigt wurde und ein Konstruktionsfehler vorlag", argumentierte die vorsitzende Berufungsrichterin. Allerdings sei der Einbau von einem Professionisten durchgeführt und die Reinigung vomLinks zu diesem Artikel:
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(Quelle: salzburg24)