Sechs Schafe wurden am Sonntag in der Gemeinde Wald im Pinzgau tot aufgefunden, zwei weitere werden noch vermisst. Der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock, konnte noch am selben Tag die Risse eindeutig einem Wolf zuordnen, wie das Land am Montag in einer Aussendung informiert. Die noch bis zum 15. November 2024 gültige Verordnung für den ursprünglich Niedernsiller Schadwolf ist deshalb für vier Wochen wieder aktiv.
Herdenschutz bei Weidegebiet in Wald im Pinzgau laut Land nicht möglich
Der Wolf darf demnach ab sofort in einem Umkreis von zehn Kilometern um den Ort der Risse in Wald bis zum 6. Oktober 2024 bejagt werden. Nach der Bestätigung des Beutegreifers durch die Begutachtung des Wolfsbeauftragten des Landes wurde das entsprechende Maßnahmengebiet für die Entnahme aktualisiert.
Es geht "um die Existenz der Bäuerinnen und Bauern", betont Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ). Diese könne nur mit einer Entnahme als Sofortmaßnahme sichergestellt werden. Herdenschutz sei im betroffenen Gebiet nicht möglich. "Das zeigt auch die Verordnung des Landes zu den Weideschutzgebieten", so Svazek. Für die Weideschutzgebiets-Verordnung wurden rund 6.600 Flächen im gesamten Bundesland geprüft, bei 434 ist eine Einzäunung der Nutztiere laut Land zumutbar und verhältnismäßig.
Es sei davon auszugehen, dass es sich um denselben Wolf wie in Niedernsill handelt, meint Svazek. "Dieser Wolf ist eindeutig ein Schadwolf." Die aktuell gültige Verordnung wurde ursprünglich nach den Rissen in Niedernsill kundgemacht und ist bis zum 15. November 2024 gültig. Nachdem in dieser Region erneut Risse durch einen Schadwolf bestätigt wurden, darf der Wolf wiederum vier Wochen lang in einem Radius von zehn Kilometern um den Riss bejagt werden.
(Quelle: salzburg24)